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   <title>StoryBOX</title>
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   <updated>2010-05-13T14:45:13Z</updated>
   <subtitle>Der politische Blog von Manuel Arrocho</subtitle>
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   <title>Letzter Versuch zur Rettung der alten Konkordanz</title>
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   <published>2008-12-02T15:54:44Z</published>
   <updated>2010-05-13T14:45:13Z</updated>
   
   <summary>Am 10. Dezember entscheidet sich, ob die „alte“ Konkordanz, mit Beteiligung der SVP, gerettet werden kann oder wir in der Schweiz dauerhaft auf ein System zusteuern, bei dem nicht mehr alle grossen Parteien an der Regierung beteiligt sind. Mit den...</summary>
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      <name>Manuel Arrocho</name>
      
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      Am 10. Dezember entscheidet sich, ob die „alte“ Konkordanz, mit Beteiligung der SVP, gerettet werden kann oder wir in der Schweiz dauerhaft auf ein System zusteuern, bei dem nicht mehr alle grossen Parteien an der Regierung beteiligt sind. Mit den Kandidaten, die die SVP der Bundesversammlung zur Wahl vorschlägt, wird sich jedoch die Konkordanz nicht retten lassen.
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Die SVP versucht seit der berühmt gewordenen Drohung „Blocher oder Opposition“ im Jahr 2003 eine Art Systemwechsel in der Regierungsbildung der Schweiz herbeizuführen, bei dem die Parteien ihre Vertreter in der Regierung selbst bestimmen. Dieses System kann jedoch nicht funktionieren, da für ein Funktionieren der Regierung ein Mindestmass an Konsens von Nöten ist. Herrschen innerhalb der Regierung zu fundamentale Differenzen, wird die Konkordanz ad absurdum geführt. Die Erfahrung mit Blocher im Bundesrat hat dies letztlich nur bestätigt.
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Unter der Beteiligung Blochers hat das Ansehen der Schweizer Regierung grossen Schaden genommen. Er hat die Gewaltentrennung nicht respektiert, wiederholt das Völkerrecht in Frage gestellt, andersdenkende lächerlich gemacht und laufend Interna aus geheimen Bundesratssitzungen der von ihm mitfinanzierten Weltwoche zugespielt. Er und seine Linie innerhalb der SVP, zu der auch Ueli Maurer gehört, stellen einige für die Schweiz fundamental wichtige Institutionen grundsätzlich in Frage, weshalb ihre Einbindung in den Bundesrat zwecklos erscheint.
<br><br>
Welche Glaubwürdigkeit könnte denn z.B. ein Verteidigungsminister Maurer haben, für den die Armee wie eine Feuerwehr zu Hause bleiben muss, für den Fall dass es brennt, in einer Zeit, in der die Hauptherausforderungen der Armee im Kosovo und anderen internationalen Einsätzen liegen? Welche Glaubwürdigkeit hat eine Regierung bei der Verteidigung ihres wichtigsten Geschäftes, der Weiterführung der Bilateralen Verträge mit der EU, wenn ein Regierungsmitglied zum Boykott der Abstimmung aufruft und das Land weiter in die Isolation zu treiben sucht? Und welchen Ruf soll unser Land im Ausland geniessen, wenn mit Maurer ein Mitinitiant der Minarettinitiative in der Regierung sitzt, die die freie Religionsausübung, ein fundamentales Menschenrecht, einschränken will?
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Diese Linie ist mit der Mehrheit aus SP, CVP und FDP unvereinbar, da zu fundamental verschieden. Es macht aber auch daher keinen Sinn, diese Linie in die Regierung einzubinden, weil sich etliche Male gezeigt hat, dass sie auch im Volk nicht mehrheitsfähig ist. Das Volk hat den bilateralen Weg mit der EU wiederholt an der Urne bestätigt und die Neuausrichtung der Armee inklusive Auslandeinsätze jeweils deutlich gutgeheissen.
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Dabei schliesse ich eine Beteiligung der SVP nicht kategorisch aus, denn auch in der SVP – selbst nach der Abspaltung der BDP –, gibt es nach wie vor Vertreter, die das SVP-Gedankengut vertreten, ohne dabei die wichtigsten Institutionen des Landes in Frage zu stellen. Peter Spuhler oder Rita Fuhrer sind zwei Beispiele hierfür; letztere war immerhin die offizielle Bundesratskandidatin der SVP Frauen.
<br><br>
Für die Bundesratswahl vom 10. Dezember ergibt sich daher nur ein sinnvolles Vorgehen: Die Bundesversammlung wählt einen SVP-Vertreter, der es der Regierung erlaubt, auf eine glaubwürdige Weise weiter zu arbeiten, wie Fuhrer oder Spuhler. Sollte die SVP im Laufe der Wahlgänge signalisieren, dass sie tatsächlich keine anderen Vertreter im Bundesrat ausser den offiziellen Kandidaten duldet und andere Kandidaten bei einer allfälligen Annahme der Wahl wirklich wie angekündigt von der Partei ausschliessen würde, macht auch die Wahl Fuhrers oder Spuhlers keinen Sinn. Das Parlament müsste dann eine Regierung ohne SVP-Beteiligung bilden. Die wahrscheinlichste Nachfolge für Samuel Schmid wäre in diesem Fall ein zweiter CVP-Vertreter, höchstwahrscheinlich der Freiburger Urs Schwaller, der sich bereits vor einem Jahr dafür in Position gebracht hat.
<br><br>
Die Folge wäre eine neue Art von Konkordanz, eine Art „kleine Konkordanz“ ohne die Beteiligung der SVP, wobei natürlich die SVP bei jeder neuen Vakanz im Bundesrat wieder in die Regierung zurückkehren könnte, wenn sie wählbare Kandidaten präsentiert.
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Es liegt nun insbesondere an den Mitteparteien CVP und FDP, dafür zu sorgen, dass wir auch in Zukunft eine glaubwürdige und funktionierende Regierung haben. Sie sollten sich ihrer Verantwortung bewusst werden und gut überlegen, ob sie aus eigenen Machterhaltungsinteressen dem Land durch die Bildung einer unglaubwürdigen Regierung schaden wollen – der Schuss könnte nach hinten los gehen, spätestens bei den nächsten Wahlen.
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<strong>Quellen und Links zum Thema:</strong><br>
<a href="http://www.swissinfo.ch/ger/startseite/Laut_Umfrage_zwei_Drittel_gegen_Blocher.html?siteSect=108&sid=10002974&cKey=1227516529000&ty=st">Bundesrats-Umfrage der Sonntags-Medien: Rita Fuhrer populärer als Christoph Blocher (swissinfo)</a><br>
<a href="http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/svp-kritiker_bilden_die_gruppe_13_1.1329975.html">SVP-Kritiker bilden die «Gruppe 13» (NZZ)</a><br>
<a href="http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/wahl-drehbuch_mit_varianten_1.1329972.html">Wahl-Drehbuch mit Varianten (NZZ)</a><br>
<a href="http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/maurer_eine_abloesung_von_blocher_ist_fuer_die_partei_nicht_nur_schlecht_1.1329973.html">Maurer: «Eine Ablösung von Blocher ist für die Partei nicht nur schlecht» (NZZ)</a><br>
<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Konkordanzdemokratie">Konkordanzdemokratie (Wikipedia)</a><br>]]>
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   <title>Bei der Hanfinitiative geht es nicht nur ums Kiffen</title>
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   <id>tag:www.storybox.ch,2008://1.32</id>
   
   <published>2008-11-27T01:27:22Z</published>
   <updated>2008-12-02T15:30:31Z</updated>
   
   <summary>Am kommenden Wochenende entscheidet die Schweiz, ob sie das 33jährige, auf Druck der USA entstandene Verbot von Cannabis aufheben und dafür einer pragmatischen Politik Platz machen will. Leider wurde im Abstimmungskampf fast ausschliesslich von Cannabis als Droge gesprochen – dabei...</summary>
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      <name>Manuel Arrocho</name>
      
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         <category term="Abstimmungen" scheme="http://www.sixapart.com/ns/types#category" />
   
   
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      Am kommenden Wochenende entscheidet die Schweiz, ob sie das 33jährige, auf Druck der USA entstandene Verbot von Cannabis aufheben und dafür einer pragmatischen Politik Platz machen will. Leider wurde im Abstimmungskampf fast ausschliesslich von Cannabis als Droge gesprochen – dabei ist es weit mehr als das.
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Es geht bei der bevorstehenden Abstimmung nicht darum, das Kiffen zu legalisieren, damit landesweit ungehindert geraucht werden kann. Und ich bin auch kein Verfechter der Ansicht, dass man die Gesetze der gesellschaftlichen Realität anpassen soll – das wäre eine Bankrotterklärung des Rechtsstaates. Es ist die Aufgabe des Rechts, allgemeingültige Normen zu setzen. Viele Gesetze werden häufig überschritten, sei es im Verkehr oder im Bereich des Eigentums; niemand würde deshalb fordern, dass man Verkehrsregeln abschaffen oder Diebstahl legalisieren soll.
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Wir müssen uns die Frage stellen, was wir erreichen wollen und ob das Verbot dazu ein dienliches Mittel ist. Erreicht werden soll, darüber herrscht weitgehend Einigkeit, ein möglichst wirksamer Jugendschutz. Nun kann bei einer legalen Substanz der Jugendschutz weit besser gewährleistet werden, da es registrierte Verkaufsstellen gibt, die behördlich überprüft werden können, ob sie den Jugendschutz einhalten, was beim Schwarzmarkt nicht möglich ist. Schwarzmarkthändler besitzen keine Moral, sie bewegen sich ohnehin in der Illegalität und schrecken daher kaum davor ab, Cannabis auch an Minderjährige abzugeben.
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Dies bestreiten nicht einmal die Gegner der Vorlage. Sie behaupten jedoch, dass der heutige Schwarzmarkt weiter bestehen würde, da von den minderjährigen Konsumenten eine genügend grosse Nachfrage ausginge, die auf dem legalen Weg nicht befriedigt werden könnte. Prophezeiungen sind immer schwer widerlegbar, aber stellen wir uns doch die Frage, wie wahrscheinlich dieses Szenario ist. Ein kleiner Vergleich hilft uns weiter: hochprozentiger Alkohol und Zigaretten sind ebenfalls erst ab 18 erhältlich und wie wir alle wissen, besteht eine grosse Nachfrage Minderjähriger nach diesen Produkten. Blüht daher landesweit der Schwarzmarkt mit Alkohol und Zigaretten? Nein. Wenn Minderjährige Alkohol oder Zigaretten konsumieren, bekommen sie die Ware von älteren Kollegen, die diese legal erworben haben. Wir können also davon ausgehen, dass der Cannabis-Schwarzmarkt durch die Legalisierung wirksam ausgetrocknet und der Jugendschutz somit verbessert würde.
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Als Nebeneffekt würden wir beträchtliche Summen Geld sparen, die heute für die Verfolgung von Cannabiskonsumenten aufgewendet werden und es würden ebenfalls beträchtliche Summen mehr Steuern eingenommen, da der legal verkaufte Cannabis selbstverständlich besteuert würde.
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Das Beispiel der Zigaretten zeigt uns übrigens, welches der wirksamste Weg ist, Konsumenten vom Konsum abzuhalten: Der Preis. Bei der letzten Preiserhöhung von 30 Rappen pro Päckli ging der Verkauf um 5.1 % zurück, Schwarzmarkt und Schmuggel blieben dabei stabil tief. Ähnliche Erfolge wurden durch die höhere Besteuerung von Alcopops erreicht. Nebeneffekt: Allein mit der Tabaksteuer verdient der Bund jährlich 2 Milliarden Franken, die dem Volk zugute kommen.
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Die Gegner der Vorlage behaupten weiter, dass eine Legalisierung ein falsches Signal an die Jugend senden würde – wie soll man Jugendlichen erklären, dass Kiffen nicht gut für sie sei, wenn man’s doch soeben legalisiert hat? Die Gegner übersehen dabei, dass das Glaubwürdigkeitsproblem nicht erst durch die Legalisierung von Cannabis geschaffen würde. Die Jugend sieht bei der heutigen Gesetzgebung den Sinn nicht mehr ein, einer Gesetzgebung, die absolut tödliche Produkte, wie Alkohol und Zigaretten zulässt und dagegen eine verhältnismässig harmlose Substanz wie Cannabis, die weder abhängig macht noch zum Tod führen kann, verbietet. Jährlich sterben in der Schweiz etwa 10'000 Menschen an den Folgen von Alkohol- und Zigaretten-Konsum. Zigaretten werden giftige Zusatzstoffe wie Ammoniak beigemischt, das zehnmal mehr krebserregend ist als Nikotin und bewirkt, dass die Konsumenten schneller abhängig werden – alles legal. Wenn Gesetzgebung derart unlogisch und unnachvollziehbar ist, entsteht der Eindruck von Willkür und das ist ein Problem für den Rechtsstaat.
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500'000 regelmässige Cannabiskonsumenten in der Schweiz beweisen, dass Repression alleine die Leute nicht vom Konsum abhält. Eine Droge wird nicht eher konsumiert, wenn sie legal ist. Insbesondere unter Jugendlichen wird eine Droge dann konsumiert, wenn sie als cool gilt. Und Cannabis ist eben cool, genauso wie die legalen Drogen Alkohol und Zigaretten. Will man dies ändern, muss man Aufklärung und Kampagnen betrieben – auch hier kennen wir gute Beispiele aus dem Tabak-Bereich: „Die neue Lust – Nichtrauchen“, „No smoke – more power“, etc.
<br><br>
Das Schlimmste am aktuellen Verbot sind aber gewissermassen seine Nebenwirkungen: Cannabis ist nämlich nicht bloss eine Droge, sein Wirkstoff THC kann zur Schmerzlinderung als Heilmittel genutzt werden. Patienten verschiedener schwerer chronischer Krankheiten wie Krebs und Multiple Sklerose berichten, dass sie durch Cannabis die bessere Schmerzlinderung erzielen, als mit starken Medikamenten, die nota bene ungesünder sind und starke Nebenwirkungen hervorrufen. Welches Recht haben wir, solch armen Menschen den Konsum eines natürlichen Produkts wie Cannabis zur Schmerzlinderung zu verweigern und sie in die Illegalität zu treiben?
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Das Verbot ist also nicht nur nicht wirksam im Bezug auf die gewollten Effekte (Jugendschutz, etc.), es hat darüber hinaus negative ungewollte Effekte. Es ist nun an der Zeit, neue Wege zu beschreiten in der Hanfpolitik. Schaffen wir dieses unsinnige Verbot ab, stimmen wir am Sonntag „ja“ zur Initiative „Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz“!
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<strong>Quellen und Links zum Thema:</strong><br>
<a href="http://www.ch.ch/abstimmungen_und_wahlen/01253/01255/01657/index.html?lang=de">Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 30. November 2008 (www.ch.ch)</a><br>
<a href="http://www.hanfinitiative.ch">Pro: Hanfinitiative 2008</a><br>
<a href="http://www.projugendschutz.ch">Pro: Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität</a><br>
<a href="http://www.hanf-nein.ch">Kontra: Hanf-nein.ch</a><br>
<a href="http://www.jugend-ohne-hanf.ch">Kontra: Jugendkomitee „Ja zur Jugend – Nein zur Hanfinitiative“</a><br>
<a href="http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/30_rappen_mehr_pro_paeckli_zigaretten__1.1315642.html"> 30 Rappen mehr pro Päckli Zigaretten (NZZ)</a><br>
<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Tetrahydrocannabinol">Tetrahydrocannabinol (Wikipedia)</a><br>
<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Ammoniak">Ammoniak (Wikipedia)</a><br>
]]>
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   <title>Das Experiment Blocher ist gescheitert</title>
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   <published>2007-12-15T00:24:21Z</published>
   <updated>2008-11-29T00:21:58Z</updated>
   
   <summary>Die Einbindung Blochers in das Konkordanzsystem ist nicht geglückt, er ist auch als Regierungsmitglied Parteiführer und Oppositionspolitiker geblieben. Das Parlament goutierte das am Mittwoch nicht. Auch nicht – oder erst recht nicht – unter der erneuten Androhung der SVP bei...</summary>
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      Die Einbindung Blochers in das Konkordanzsystem ist nicht geglückt, er ist auch als Regierungsmitglied Parteiführer und Oppositionspolitiker geblieben. Das Parlament goutierte das am Mittwoch nicht. Auch nicht – oder erst recht nicht – unter der erneuten Androhung der SVP bei einer Nichtwahl Blochers in die Opposition zu gehen. Ein wichtiger Entscheid für unser Land.
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Die Bundesratswahl ist weitgehend so verlaufen, wie am Montag in diesem Blog skizziert, einfach mit einer anderen Figur in der Hauptrolle. Aber wie Rita Fuhrer ist auch Frau Widmer-Schlumpf eine Politikerin mit klarem SVP-Profil. Die Argumentation des Generalsekretärs Gregor Rutz, die SVP sei „von der Regierung ausgeschlossen worden“ hat somit nichts mit der Realität zu tun.
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Am Mittwoch wurde eine Regierung streng nach den Regeln der Konkordanz gebildet: die vier grössten Parteien sind gemäss ihrer Wählerstärke vertreten. Die SVP wurde also nicht in die Opposition geschickt, sie hat sich aus freien Stücken dazu entschlossen, in die Opposition zu gehen. Von richtiger Opposition kann indes gar nicht gesprochen werden, denn die SVP ist nach wie vor mit zwei Vertretern in der Regierung präsent. Sie ist ausserdem jederzeit eingeladen, ihr trotziges Verhalten abzustreifen und endlich volle Regierungsverantwortung zu übernehmen – ohne gleichzeitige Opposition.
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Die Abwahl Blochers war keine Abrechnung und kein Versuch, die SVP aus der Regierung zu drängen – sonst wäre an seiner Stelle keine SVP-Politikerin gewählt worden. Die Gründe für die Abwahl sind in der Figur Blocher selbst zu suchen. Er hat mit seinem polarisierenden Stil das Land gespalten, er hat die Institutionen verhöhnt und mit seiner ständigen Kritik an den Gerichten die Gewaltentrennung missachtet. Um ihn wurde ein Personenkult betrieben, wie ihn die Schweiz seit Alfred Escher nicht mehr erlebt hat. Die Drohung „Blocher oder Opposition“ erinnerte an Bush’s Aussage „you’re with us or you’re against us“; ein Schwarz-Weiss-Denken, wie es in einem föderalen, auf Ausgleich zwischen den Regionen ausgerichteten System keinen Platz hat. Im Weltbild der SVP ist Frau Widmer-Schlumpf eine „Verräterin“ (Zitat SVP-Fraktionschef Baader), im Parlament sind alle ausser der SVP Linke (Zitat Peter Föhn, Nationalrat SVP/SZ) und der einzige, der das SVP-Gedankengut in den Bundesrat hätte tragen können, wäre Partei-Übervater Blocher. Couchepins Vergleich mit dem Duce scheint nach den letzten Tagen treffender als je zuvor.
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Das Parlament sagte nein zu einem Justizminister, der öffentlich unschuldige Bürger denunzierte. Blocher bezeichnete zwei Albaner öffentlich als Mörder, noch bevor ihnen der Prozess gemacht wurde, anschliessend belog er das Parlament, stritt trotz TV-Aufzeichnungen, die diese Verfehlung bewiesen, alles ab. Es sagte nein zu einem Regierungsmitglied, welches sich entgegen der Meinung der Gesamtregierung und entgegen einem Volksbeschluss in der Türkei für die Aufweichung oder gar Abschaffung der Antirassismus-Strafnorm äusserte, damit der Genozid an den Armenien wieder straffrei geleugnet werden könnte.
<br><br>
Unter dem Schock der Blocher-Abwahl haben manche SVP-Exponenten dieser Tage ein merkwürdiges Demokratieverständnis an den Tag gelegt. Obschon zwei ihrer Vertreter – genau dem Wähleranteil entsprechend – in den Bundesrat gewählt wurden sprachen Hans Fehr und Jasmin Hutter davon, dass sich <nobr>30 %</nobr> der Bevölkerung verarscht fühlen müssten. Herr Fehr und Frau Hutter seien daran erinnert, dass a) <nobr>29 %</nobr> der Bevölkerung die SVP gewählt haben ohne zu präzisieren, welchen Flügel sie favorisieren und b) die Bevölkerung gemäss unserer Verfassung das Parlament, nicht aber die Regierung wählt. Im Demokratieverständnis der SVP hingegen werden nicht <nobr>100 %</nobr> linientreue Mitglieder aus Kommissionen ausgeschlossen und verfassungskonform gewählte Bundesräte der eigenen Partei werden als Verräter bezeichnet. Das wahre Gesicht dieses Flügels konnte man dieser Tage in einem Film des Schweizer Fernsehens über die Gebrüder Blocher sehen: Bundesrats-Bruder Gerhard Blocher träumt darin laut davon, dass sein Bruder alle Departemente und das SVP-Parteipräsidium gleichzeitig übernimmt. Die Partei, die sich gerne als Verfechterin der direkten Demokratie und der Volksrechte ausgibt, hegt also diktatorische Einparteien-Regime Träume.
<br><br>
Wie dem auch sei, nun will die SVP also in die Opposition gehen. Dass dies aufgrund der weiter bestehenden Regierungsbeteilung nur teilweise möglich und glaubwürdig sein wird, ist das Eine. Man muss weiter wissen, dass im völlig auf Konkordanz ausgerichteten schweizerischen System die Regierung, also der Bundesrat, vergleichen mit dem Präsidenten in Frankreich oder der Kanzlerin in Deutschland derart schwach ist, dass Opposition nur begrenzt sinnvoll ist. Jedes neue Gesetz muss durch beide Parlamentskammern, wo die SVP nach wie vor die grösste Fraktion stellt, akzeptiert werden. Ausserdem besteht das Instrument des Referendums, von dem die SVP schon als Regierungspartei regen Gebrauch gemacht hat.
<br><br>
Der Oppositionsdrohung der SVP wurde denn auch durch ihr eigenes Verhalten der vergangenen Jahre der Schrecken entzogen. Wir wissen alle bereits, was es heisst, die SVP in der Opposition zu haben, sie hat diese Rolle auch als Regierungspartei nie aufgegeben. Wäre dieser Doppelzüngigkeit nun keinen Riegel geschoben worden, hätte man die SVP geradezu ermutigt, diese verlogene Doppelrolle weiter zu spielen.
<br><br>
Als selbsternannte Oppositionskraft wird die SVP sehr genau aufpassen müssen gegen welche Gesetze und Vorlagen sie genau opponieren will. Entschliesst sie sich gegen grundsätzlich alles, was aus dem Bundeshaus kommt, Opposition zu machen, bedeutet dies, dass sie letztlich auch gegen Vorlagen opponiert, die ihrem eigenen Gedankengut entsprechen und die im Interesse ihrer eigenen Wählerschaft liegen. Tut sie dies, wären ein Verlust an Glaubwürdigkeit und an Wählerstimmen bei den nächsten Wahlen die einzig logischen Folgen. Opponiert sie nur gegen die Vorlagen, die nicht in ihrem Sinn sind, macht sie nichts anderes, als sie schon als Regierungspartei getan hat.
<br><br>
Für mich ist daher klar, dass die SVP in der so genannten Opposition nur verlieren kann. Nicht umsonst drängten in der Geschichte immer alle neu aufkommenden Parteien in der Schweiz darauf, möglichst rasch in die Regierung integriert zu werden. Es geht nicht, ohne von der Verpolitisierung der Exekutive wieder etwas Abstand zu nehmen und konkordanzfähige Vertreter in den Bundesrat zu wählen, die im Bundesrat in erster Linie als Regierungsmitglieder und nicht als stramme Parteisoldaten agieren.
<br><br>
Die Schweiz ist nur in Konkordanz zu regieren; ein Wechsel zu einem Regierungs-/Oppositions-Modell, wie es im Ausland üblich ist, wäre nur mit einer gleichzeitigen Beschneidung der Volksrechte (Initiative, Referendum) möglich. Kippt nämlich die Regierung zu sehr auf die eine oder andere Seite, z.B. weil eine wesentliche politische Kraft nicht integriert ist, kann diese die Regierung mit einer Flut an Referenden und Initiativen bekämpfen oder gar blockieren. Die Regierung wird also auch ohne offizielle Beteiligung der SVP kaum von ihrem Kurs abrücken, denn ihre Beschlüsse müssen nicht nur vor den anderen Regierungsmitgliedern, sondern auch vor dem Volk jederzeit bestehen können.
<br><br>
Dadurch, dass sich die offizielle SVP freiwillig aus der Regierung verabschiedet, um in der Opposition zu schmollen, gibt sie einen Teil der Gestaltungsmöglichkeit aus der Hand und tut damit dem Land keinen Gefallen und ihrer eigenen Wählerschaft noch viel weniger, denn die Partei erhielt <nobr>29 %</nobr> der Wählerstimmen, um ihre Politik in die Regierung einzubringen, nicht um das Land zu blockieren.
<br><br>
<b>Quellen und Links zum Thema</b>
<br>
<a href="http://www.sf.tv/sfwissen/dossier.php?docid=16253&navpath=pol">Dossier Bundesratswahl 2007 (SF)</a><br>
<a href="http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/vierte_abwahl_in_der_geschichte_des_bundesstaats_1.598419.html">Vierte Abwahl in der Geschichte des Bundesstaats (NZZ)</a><br>
<a href="http://www.nzz.ch/nachrichten/startseite/koalition_der_unvernunft_1.599038.html">Koalition der Unvernunft (NZZ)</a><br>
<a href="http://www.teleblocher.ch/">Christoph Blocher über die Abwahl (Blocher-TV)</a><br>
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   <title>Wählt Rita Fuhrer!</title>
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   <id>tag:www.storybox.ch,2007://1.30</id>
   
   <published>2007-12-09T23:03:09Z</published>
   <updated>2008-11-29T00:22:26Z</updated>
   
   <summary>Das Schweizer Parlament befindet sich im Blocher-Dilemma: wählt es ihn, haben wir weiterhin ein Regierungsmitglied, welches das Land spaltet, das Völkerrecht verhöhnt und im Ausland ohne Rücksprache mit den anderen Regierungsmitgliedern verspricht, wir würden die Anti-Rassismus-Strafnorm aufweichen. Wählt es ihn...</summary>
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      <name>Manuel Arrocho</name>
      
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      Das Schweizer Parlament befindet sich im Blocher-Dilemma: wählt es ihn, haben wir weiterhin ein Regierungsmitglied, welches das Land spaltet, das Völkerrecht verhöhnt und im Ausland ohne Rücksprache mit den anderen Regierungsmitgliedern verspricht, wir würden die Anti-Rassismus-Strafnorm aufweichen. Wählt es ihn nicht, so die Drohung der SVP, geht die Partei in die Opposition und zieht ihre beiden Bundesräte zurück.
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Warum sich das Parlament von dieser Drohung derart einschüchtern lässt, leuchtet nicht ganz ein, denn die Oppositionsrolle bietet im Schweizer System nicht besonders viele Möglichkeiten. Wichtige Fragen, etwa Verfassungsänderungen oder Staatsverträge, bedürfen ohnehin der Zustimmung des Volkes in Form einer Volksabstimmung. Ausserdem hat die SVP auch mit zwei Vertretern in der Landesregierung nie aufgehört, gleichzeitig die Oppositionsrolle zu spielen. Blocher strapaziert das Kollegialitätsprinzip und stellt für die Konkordanz eine Belastungsprobe dar.
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Jetzt wäre die Zeit gekommen, wo sich die CVP-EVP-GLP-, die SP- und die grüne Fraktion zusammensetzen müssten, um zu entscheiden, welchen SVP-Vertreter sie anstelle Blochers wählen wollen. Die bundesrätliche Doppelvertretung der grössten Partei ist weitgehend unbestritten; bestritten ist jedoch die Figur Blocher aufgrund seiner zahlreichen unstaatsmännischen Entgleisungen, die er sich während der letzten Legislaturperiode erlaubt hat. Die drei Fraktionen hätten zusammen die absolute Mehrheit und könnten bei geschlossenem Auftreten „ihren“ Kandidaten ohne fremde Hilfe durchbringen.
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Am cleversten wäre dabei, die drei würden sich auf eine Vertreterin einigen, die früher schon von der SVP selbst als Bundesrätin vorgeschlagen wurde, wie Rita Fuhrer oder Toni Bortoluzzi. Die SVP wäre somit im Dilemma: die Argumentation, man gehe in die Opposition, weil die gewählten Vertreter nicht die offizielle Parteilinie repräsentierten, wäre unglaubwürdig, da Fuhrer ja eben zu einem früheren Zeitpunkt schon einmal von der Partei portiert wurde. Ausserdem ist nicht sicher, dass Fuhrer die Wahl zur Bundesrätin unter Druck der eigenen Partei tatsächlich ablehnen würde und dass gar Samuel Schmid als Bundesrat zurücktreten würde, um für die SVP den Weg in die Opposition frei zu machen, ist noch viel unwahrscheinlicher. Die SVP müsste also im eigenen Interesse, um Macht und Glaubwürdigkeit zu erhalten, die bittere Pille schlucken und ohne ihre Ikone im Bundesrat weiter regieren.
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Das Trio CVP-EVP-GLP, SP und Grüne gingen gestärkt aus dieser Wahl hervor: sie würden bei ihrer Wählerschaft dafür punkten, dass sie den Bundesrat vom „Problem Blocher“ befreit, ihn verjüngt (Blocher ist zwar der amtsjüngste, aber mit seinen 67 Jahren auch der älteste amtierende Bundesrat) und weiblicher gemacht hätten. Und obschon Fuhrer streng auf SVP-Kurs politisiert, wären mit ihr anstelle von Blocher wohl mit weit weniger diplomatischen Entgleisungen und Image schädigenden Aussagen zu rechnen.
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Will die CVP den 2003 an Blocher verlorenen Bundesratssitz wieder zurückholen, so greift sie besser Couchepin an als Blocher, das ist nicht nur Erfolg versprechender, sondern aufgrund der Wähleranteile auch logischer. Couchepin will ohnehin nach eigenen Aussagen in der laufenden Legislaturperiode zurücktreten. Auch hier kann sich die CVP höchstens selbst im Weg stehen: wenn sie geschlossen für den eigenen Kandidaten (z.B. Fraktionschef Schwaller anstelle Couchepins) stimmt, ist er gewählt. Die Unterstützung von SP und Grünen kann als sicher betrachtet werden, jene von FDP und SVP ist nicht erforderlich.
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   <title>Wenn der Staat überbordet</title>
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   <id>tag:www.storybox.ch,2007://1.29</id>
   
   <published>2007-11-07T01:18:06Z</published>
   <updated>2008-11-29T00:22:54Z</updated>
   
   <summary>Dass auch in einem direktdemokratischen Rechtsstaat wie der Schweiz die Bürokratie überborden kann und Volksvermögen verschleudert wird, wenn die Politik nicht ständig auf der Hut ist, beweist dieser Tage einmal mehr die SRG: Mit „DRS 4“ wurde am Montag bereits...</summary>
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      <name>Manuel Arrocho</name>
      
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      Dass auch in einem direktdemokratischen Rechtsstaat wie der Schweiz die Bürokratie überborden kann und Volksvermögen verschleudert wird, wenn die Politik nicht ständig auf der Hut ist, beweist dieser Tage einmal mehr die SRG: Mit „DRS 4“ wurde am Montag bereits der 6. staatliche Radiosender der Deutschschweiz gestartet – mit Gebührengeldern, versteht sich. Als würden mit den 5 bisherigen Staatssendern die Privatradios nicht schon genug erstickt.
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Die Schweizer Medienlandschaft wird immer ärmer: Privatradios führen einen harten Überlebenskampf, Zeitungen schliessen sich zusammen, private Fernsehprojekte sind bisher kläglich gescheitert. Wer erwartet, dass die Politik Lösungen für dieses Problem bereithält und die Medienszene fördert, sieht sich indes getäuscht. Stattdessen wird die staatliche Mediengesellschaft laufend ausgebaut, eröffnet in der Deutschschweiz einen dritten TV- und einen sechsten Radiosender und buttert mehrere Millionen in ihren neuen Internetauftritt. Gegen letzteres haben sich grosse Medienhäuser der Schweiz gewehrt, denn gerade im Internet ist das Angebot der privaten schweizer Medien sehr vielfältig und bedarf keiner staatlichen, durch Gebühren finanzierten Konkurrenz. Der Kampf war letztlich vergebens, die SRG baut ihre Dominanz weiter aus, und erreicht inzwischen ein Mass, das längstens nicht mehr mit der aktuellen Gesetzesgrundlage, dem viel beschworenen „Service Public“-Auftrag begründet werden kann.
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Laut ihren eigenen Vereinsstatuten will die SRG „mit ihren Programm- und anderen publizistischen Angeboten… die Identität des Landes und die Vielfalt der Regionen zum Ausdruck bringen“ und weiter „die freie Meinungsbildung und die kulturelle Entfaltung fördern und zur Bildung des Publikums sowie zu dessen Unterhaltung beitragen“. Sind wir ehrlich, jene Beiträge, die diesen hehren Zielen gerecht werden, füllen maximal einen Radio- und einen Fernsehkanal. Im Bereich TV werden laufend ausländische Formate eingekauft: „MusicStar“, „Tapetenwechsel“, „al dente“, „Deal or No Deal“, „5GEGEN5“, … Inwiefern diese ausländischen Formate die Identität des Landes zum Ausdruck zu bringen vermögen, unsere kulturelle Entfaltung fördern oder gar zu unserer Bildung beitragen, muss mir erst einer erklären. Abgesehen davon haben die ausländischen Originale bewiesen, dass diese Formate auch auf privaten Sendern, gewinnbringend und ohne Gebühren betrieben werden können. Im Bereich Radio greifen DRS 3 und Virus frontal die Privatradios an, anstatt dem Bildungs- und Informationsauftrag nachzugehen – das kann doch nicht das Ziel einer staatlichen Rundfunkgesellschaft sein!
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Dabei wird „das ausgebaute Angebot“ immer wieder als Begründung bemüht, die Empfangsgebühren zu erhöhen, letztes Mal im 2003. Sie stehen aktuell bei über 450 Franken pro Jahr und Haushalt. Doch die SRG klagt ständig von neuem, über zu wenig finanzielle Mittel und will die Gebühren laufend weiter erhöhen. Gleichzeitig hat man genug Geld, nicht nur um Sender und Internetauftritte zu betreiben, die weit über den Auftrag hinausgehen, sondern auch um dem Generaldirektor über den Schwindel erregenden Salär von 457'000 Franken hinaus einen Dienstwagen samt Chauffeur, sowie einen „Zustupf“ von 75'000 Franken an seinen privaten Porsche zu spendieren. Ebenfalls auf Kosten der Gebührenzahler leistete man sich neue Logos, neue Fernsehstudios und verpasste sich einen neuen Firmennamen – herausgekommen ist das Unwort „SRG SSR idée suisse“, bei dem jedem Marketinglehrling im 1. Lehrjahr die Haare zu Berge stehen.
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Neuerdings hilft auch die Billag, die Schweizerische Erhebungsstelle für Radio- und Fernsehempfangsgebühren selbst mit, das von ihr bei den Bürgern eingezogene Geld zum Fenster hinaus zu werfen, indem sie die aktuell längsten TV-Spots im Schweizer Fernsehen betreibt – zur Prime Time, wohlverstanden. Da die Bezahlung der Gebühren gesetzlich geregelt ist und strafrechtlich verfolgt wird, wer sie nicht bezahlt, leuchtet überhaupt nicht ein, wieso mit Volksvermögen Werbung zur Einhaltung der Gesetze gemacht werden muss – so ist denn auch diese Aktion letztlich nichts als ein weiterer Auswuchs einer völlig überbordenden Bürokratie.
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Mit der Lancierung von DRS 4, des 6. staatlichen Radiosenders der Deutschschweiz und der damit verbundenen PR wird das Volk, das ja von der SRG gemäss ihren eigenen Statuten gebildet worden ist, von derselben für völlig dumm verkauft: Die SRG wurde nicht müde zu betonen, dieser Sender koste den Gebührenzahler nichts, er werde mit Einsparungen in anderen Bereichen realisiert. Meine sehr verehrten Damen und Herren von der SRG: Ihre ganze Organisation wird von Gebühren finanziert, wenn sich derart einfach so hohe Einsparungen machen lassen, dass ein weiterer Radiosender betrieben werden kann, ist das nur ein weiterer Beweis dafür, dass die Gebühren schon vorher viel zu hoch waren!
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Man muss kein fanatischer Staatsabbauer sein, um die überbordende Bürokratie und die Gehälter- und Spesenpolitik der SRG zu kritisieren. Ein reiches Land wie die Schweiz kann sich zwar Geldverschwendungen dieser Art einige Zeit lang leisten; das wirklich Schlimme an der Situation ist jedoch, dass mit der erdrückenden SRG-Dominanz jegliche private Konkurrenz im Keim erstickt wird und die Medienvielfalt im Land leidet. Dies ist letztlich eine Gefahr für die Demokratie, deshalb ist nun die Politik dringend gefordert, die SRG auf ein vernünftiges Mass zurück zu stutzen und endlich echte Medienvielfalt in diesem Lande zu ermöglichen.
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<b>Quellen und Links zum Thema</b><br>
<a href="http://www.baz.ch/news/index.cfm?ObjectID=0E8122D9-1422-0CEF-70431EBF2AECC6AC">Radio-Nachrichtenkanal «DRS 4 News» auf Sendung (baz.ch)</a><br>
<a href="http://www.ofcom.admin.ch/dokumentation/medieninformationen/00471/index.html?lang=de&msg-id=1727">Höhere Radio- und TV-Gebühren ab dem 1. Januar 2003 (BAKOM Bundesamt für Kommunikation)</a><br>
<a href="http://www.tobistar.com/archiv/000284.php">Grosses Auto, grosse Probleme (the TOBISTAR! weblog)</a><br>
<a href="http://www.srg-ssr.ch/40.0.html">Rechtliche Grundlagen (SRG SSR idée suisse)</a><br>
<a href="http://www.srg-ssr.ch/fileadmin/pdfs/Statuten_2007_d.pdf">Statuten der SRG (SRG SSR idée suisse) (PDF)</a><br>
<a href="http://www.drs.ch/">drs.ch</a><br>
<a href=" http://www.sf.tv/">Schweizer Fernsehen SF</a><br>
<a href=" http://www.billag.com/">Billag – Schweizerische Erhebungsstelle für Radio- und Fernsehempfangsgebühren</a><br>]]>
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   <title>Bildung: in der Schweiz bald nur noch für Reiche?</title>
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   <id>tag:www.storybox.ch,2007://1.28</id>
   
   <published>2007-05-13T20:40:52Z</published>
   <updated>2010-05-13T14:44:16Z</updated>
   
   <summary>In manchen Bereichen wird unser Land immer unsozialer. Krassestes Beispiel: die Bildung. Schlechte Bildung hat inzwischen das Alter als Armutsrisiko Nummer eins abgelöst und alle Parteien beschwören denn auch die Bildung als wichtigster Rohstoff unseres Landes, doch in der Tat...</summary>
   <author>
      <name>Manuel Arrocho</name>
      
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         <category term="Gesellschaft" scheme="http://www.sixapart.com/ns/types#category" />
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      In manchen Bereichen wird unser Land immer unsozialer. Krassestes Beispiel: die Bildung. Schlechte Bildung hat inzwischen das Alter als Armutsrisiko Nummer eins abgelöst und alle Parteien beschwören denn auch die Bildung als wichtigster Rohstoff unseres Landes, doch in der Tat hat man’s als Student nicht reicher Eltern in der Schweiz immer schwerer. Die Gründe und einige Ideen, wie man’s besser machen könnte.
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Die grundlegendste Reform, die das Schweizer Bildungswesen in den letzten Jahrzehnten erfahren hat, war die sogenannte „Bologna-Reform“, die sich an manchen Schweizer Universitäten noch immer in der Umsetzungsphase befindet. „Bologna“ hat vor allem zum Ziel, die europäische Hochschullandschaft zu vereinheitlichen, um die zunehmende Mobilität der Studenten und die europaweite Anerkennung der Abschlüsse zu gewährleisten. Die Reform bringt auch ein neues Leistungspunktesystem mit sich; jede Vorlesung und jedes Seminar entspricht einer bestimmten Anzahl ECTS-Punkte (European Credit Transfer System). Für den Abschluss, der nach „Bologna“ neu Master (statt wie bisher Lizenziat) heisst, braucht es 300 Credits, bei 180 Credits gbit’s ein erstes Diplom, den Bachelor.
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Die Reform wurde in der Schweiz sozusagen über die Hintertür eingeführt: ohne Volksabstimmung oder öffentliche Debatte. Dies wohl auch weil die Reform im Grundsatz nicht sehr umstritten ist; die Notwendigkeit bei dieser gesamteuropäischen Entwicklung nicht abseits zu stehen ist offensichtlich. Dennoch, die Reform stellt die Hochschul-Landschaft Schweiz derart auf den Kopf, dass es angebracht wäre, über gewisse flankierende Massnahmen nachzudenken. So bringt „Bologna“ auch eine Studienzeitbeschränkung mit sich; die Studenten sind in der Einteilung ihrer Stundenpläne nicht mehr so frei; wer das Diplom nicht nach einer vorgegebener Zeit erreicht, fliegt raus. Halbtags studieren und halbtags arbeiten, wie das vorher viele Studenten gemacht haben, die sich ihr Studium selbst finanzieren mussten, ist nun so gut wie unmöglich. Zeit fürs Jobben bleibt allenfalls noch in den Ferien.
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Dazu kommt, dass Stipendien und zinslose staatliche Darlehen je nach Kanton so gut wie abgeschafft wurden. Was z.B. der Kanton Bern betreibt, ist eine reine Farce – das Stipendienwesen ganz abzuschaffen wäre ehrlicher und konsequenter gewesen. So wie’s jetzt ist, bringt’s jedenfalls nichts und setzt erst noch falsche Anreize. Ich bin selbst Berner, habe null Einkommen und null Vermögen und bekomme weder Stipendium noch Darlehen. Grund: für die Vergabekriterien wird einzig und allein die finanzielle Situation der Eltern herangezogen. Dass ich schon über 25 bin, längstens eine abgeschlossene Erstausbildung habe, die Eltern bereits pensioniert sind und deren „Vermögen“ fast ausschliesslich in einem kleinen Reiheneinfamilienhaus gebunden ist, wird dabei nicht berücksichtigt. Dafür wird einem vorgerechnet, wie man gemäss Eigenmietwert des Hauses (der Eltern, wohlverstanden!) auf ein – völlig fiktives – astronomische Einkommen kommt. So habe ich gemäss Rechnung der Bildungsdirektion dann offiziell ein jährliches Einkommen, welches höher ist, als mein ganzes Vermögen zu meinen besten Zeiten – das ist die reine Verhöhnung des Bürgers, mal ganz abgesehen davon, dass es Wohneigentum bestraft und Anreiz zur Verschuldung gibt. Das hierzulande oft als unsozial verschriene amerikanische Modell (hohe Studiengebühren, aber jeder Student bekommt ein zinsloses Darlehen vom Staat) – halte ich inzwischen für sozialer, als das unsere.
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Überdies gibt es einige europäische Stipendien, an die man als Student mit dem roten Pass natürlich auch nicht herankommt.
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Auch in anderen Bereichen werden Schweizer Studenten mehr geschröpft, als im Ausland: Die Schweiz ist das einzige mir bekannte Land Europas, bei dem Studenten die gleich hohen Krankenkassenprämien bezahlen müssen, wie Arbeitstätige. Beim Öffentlichen Verkehr wird ebenfalls nicht unterschieden, ob man Student oder Lohnempfänger ist. Es gibt zwar gewisse Rabatte für unter 25-jährige, ist man aber älter als 25 und immer noch Student, bezahlt man den vollen Preis. In Finnland dagegen berechtigt ein Studentenausweis automatisch zum Bezug eines Halbpreistickets. So auch bei allen Mobilfunkanbietern der Schweiz: sie brüsten sich zwar zum Teil mit Studentenangeboten, im Kleingedruckten sind aber auch diese allesamt auf unter 25-Jährige beschränkt.
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All diese aufgezählten Erschwernisse werden politisch von keiner einzigen Partei thematisiert (bis auf die Einheitskrankenkassen-Initiative, die bestimmt auch für Studenten eine Erleichterung gebracht hätte). Mehr noch, manche SP-Exponenten sehen noch nicht einmal Handlungsbedarf. So meinte Christine Goll, Nationalrätin SP/ZH, letzte Woche in der Sendung „Club“ des Schweizer Fernsehens: „Wir müssen nicht die Bildung gegen die soziale Sicherheit ausspielen.“ – Nein, Frau Goll, müssen wir nicht, aber in einer Zeit, in der Bildung zu einem Privileg für Reiche zu verkommen droht, sollte die SP Lösungen zu den aktuellen Problemen im Bildungsbereich Lösungsvorschläge haben. Und Franco Cavalli, Nationalrat SP/TI meinte in derselben Sendung selbstsicher und lapidar: „Für die Bildung haben wir genug“.
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Die SP scheint lieber weiterhin auf ihr Lieblingsthema Rentenalter 62 setzen zu wollen. Dies in einer Zeit, wo wir alle immer länger leben und länger gesund bleiben und ausserdem wissen, dass die AHV in den kommenden Jahren wegen der alternden Bevölkerung ohnehin in einen finanziellen Engpass rutschen wird. – Ob sich mit dieser Strategie die kommenden Wahlen werden gewinnen lassen?
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<b>Links zum Thema</b><br>
<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Bologna-Erkl%C3%A4rung">Bologna-Erklärung (Wikipedia)</a><br>
<a href="http://www.sf.tv/sf1/club/index.php?docid=20070501">„Club“ vom 01.05.2007 (SF)</a>]]>
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   <title>Die Krux mit dem Föderalismus</title>
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   <id>tag:www.storybox.ch,2006://1.24</id>
   
   <published>2006-11-15T17:11:28Z</published>
   <updated>2008-11-29T00:23:51Z</updated>
   
   <summary>Die Schweiz nimmt stolz für sich in Anspruch, eines der föderalistischsten Länder der Welt zu sein. Dennoch kommen laufend neue Vorstösse, die gewisse Themen harmonisieren oder auf nationaler Stufe regeln wollen. Der Grund dafür: „Kantönligeist“, wie übertriebener Föderalismus hierzulande genannt...</summary>
   <author>
      <name>Manuel Arrocho</name>
      
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      Die Schweiz nimmt stolz für sich in Anspruch, eines der föderalistischsten Länder der Welt zu sein. Dennoch kommen laufend neue Vorstösse, die gewisse Themen harmonisieren oder auf nationaler Stufe regeln wollen. Der Grund dafür: „Kantönligeist“, wie übertriebener Föderalismus hierzulande genannt wird, ist teuer und macht vieles kompliziert. Der Ausweg aus diesem Dilemma wäre eigentlich relativ einfach, aber in der Schweiz total tabu.
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Als souveräne Staaten, wie in ihren Anfängen, wären die meisten Schweizer Kantone überhaupt nicht überlebensfähig. Würde die Schweiz jedoch zentralistisch wie Frankreich regiert, würde das ein bedeutender Verlust an regionaler Selbstbestimmung bedeuten. Der Föderalismus erlaubt es uns, die Vorteile beider Systeme miteinander zu verbinden und ist – gerade für ein multikulturelles, multiethnisches und multilinguales Land wie die Schweiz – von existentieller Bedeutung.
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Doch die Situation hat sich seit der Formierung der Schweiz stark geändert. Die Welt in der wir leben ist globalisiert, die Menschen sind mobiler. So ergeben sich mancherorts Probleme in Bezug auf die Unterteilung unseres kleinen Landes in 26 verschiedene Einheiten. Beispielsweise beim Schulsystem: in einem Kanton wohnen und in einem anderen zur Schule gehen ist mit erheblichem administrativem Aufwand oder gar mit Kosten verbunden. Beim Umzug von einem Kanton in einen anderen entstehen Probleme, da die Unterschiede in den Schulsystemen und Lehrplänen zum Teil riesig sind.
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Das Problem ist erkannt, und so ist seit einigen Jahren eine Kompetenzverschiebung weg von den Kantonen hin zum Bund zu beobachten. So hat das Volk erst im Mai dieses Jahres mit der deutlichen Annahme (85.6 % „Ja“-Stimmen) des „Bundesbeschluss über die Neuordnung der Verfassungsbestimmungen zur Bildung“ ein Zeichen in diese Richtung gesetzt. Eine Harmonisierung der 26 verschiedenen Strafprozessordnungen ist zurzeit ebenfalls im Gang. Und am 26. November hat das Volk an der Urne über die Vereinheitlichung der Kinderzulagen zu befinden.
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Mit der blossen Verschiebung von Kompetenzen von den Kantonen hin zum Bund wird das Problem jedoch nicht gelöst; bei manchen Fragen ist es durchaus sinnvoll, sie auf kantonaler Ebene zu lösen. Das Problem ist die grosse Anzahl an Kantonen; erst diese macht das System so kompliziert und teuer. Ausserdem haben sich die verschiedenen Kantone derart unterschiedlich entwickelt, dass heute die Bevölkerung des grössten Kantons (Zürich) 82-mal so gross ist wie jene des kleinsten (Appenzell Innerrhoden). Mit seinen 15'000 Einwohnern hat Appenzell Innerrhoden gerade mal so viele Einwohner wie ein durchschnittliches Quartier einer grossen Schweizer Stadt. Diese zum Teil aus dem Mittelalter stammenden Grenzziehungen haben mit der heutigen Realität – der wirtschaftlichen, verkehrstechnischen, schulischen – nichts mehr zu tun.
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Die beste Lösung bestünde in der Zusammenlegung kleiner Kantone und der Aufteilung einiger Kantone auf andere. Diese Möglichkeit wird in der Schweiz kaum ernsthaft diskutiert, da sie als faktisch nicht realisierbar gilt. Der Widerstand der Bevölkerung wäre in einigen Kantonen aufgrund der hohen Identifikation mit dem eigenen Kanton zu gross. Doch nur wenn wir von der historisch gewachsenen Struktur etwas Abstand gewinnen und unser Land den veränderten Bedingungen anpassen, können wir auch längerfristig dieses hohe Mass an Föderalismus und regionaler Selbstbestimmung aufrechterhalten, das für den Zusammenhalt unseres multikulturellen Landes so wichtig ist. Andernfalls droht eine immer weitergehende Kompetenzverschiebung hin zum Bund.
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Diese Lösung hätte meines Erachtens auch wirtschaftlich positive Folgen, denn die von Kanton zu Kanton unterschiedliche Gesetzgebung bremst auch den inländischen Wettbewerb, was die Schweizer Firmen wiederum im Wettbewerb mit Europa und der Welt schwächt. In Europa hat man erkannt, dass vermehrtes Miteinander alle Beteiligten weiter bringt als ein Gegeneinander. In der kleinen Schweiz sind wir offensichtlich noch nicht so weit. In einem mörderischen Steuerwettbewerb werden die Kantone gegeneinander ausgespielt. In diesem ungleichen Kampf macht jeder Jagd auf die potentesten Steuerzahler und lockt sie mit immer neuen Vorteilen, neuerdings sogar progressiven Steuersystemen, an. Eine ungesunde Entwicklung für den Zusammenhalt, die Gerechtigkeit und die Chancengleichheit in unserem Lande.
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<strong>Quellen und Links zum Thema</strong><br>
<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Schweiz">Schweiz (Wikipedia)</a><br>
<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Kanton_%28Schweiz%29">Kanton (Schweiz) (Wikipedia)</a><br>
<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Politisches_System_der_Schweiz">Politisches System der Schweiz</a><br>
<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%B6deralismus_in_der_Schweiz">Föderalismus in der Schweiz (Wikipedia)</a><br>
<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Kant%C3%B6nligeist">Kantönligeist (Wikipedia)</a><br>
<a href="http://www.bk.admin.ch/themen/pore/va/20061126/index.html?lang=de">Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 26. November 2006 (Bundeskanzlei)</a><br>
<a href="http://www.admin.ch/ch/d/pore/va/20060521/explic/index.html">Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 21. Mai 2006 (Bundeskanzlei)</a>]]>
   </content>
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   <title>Schweiz, aufwachen!</title>
   <link rel="alternate" type="text/html" href="http://www.storybox.ch/2006/11/schweiz_aufwachen.html" />
   <id>tag:www.storybox.ch,2006://1.23</id>
   
   <published>2006-11-12T22:16:49Z</published>
   <updated>2008-11-29T00:24:19Z</updated>
   
   <summary>Seit dem EWR-Nein am 6. Dezember 1992 ist die Schweizer Aussenpolitik hauptsächlich damit beschäftigt, die negativen Auswirkungen dieses Entscheids auf unser Land aufzufangen. Der Weg dazu heisst Bilateralismus. Doch dieser Weg ist steinig, langwierig und hat erhebliche Nachteile und Grenzen....</summary>
   <author>
      <name>Manuel Arrocho</name>
      
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      Seit dem EWR-Nein am 6. Dezember 1992 ist die Schweizer Aussenpolitik hauptsächlich damit beschäftigt, die negativen Auswirkungen dieses Entscheids auf unser Land aufzufangen. Der Weg dazu heisst Bilateralismus. Doch dieser Weg ist steinig, langwierig und hat erhebliche Nachteile und Grenzen. Dennoch steht ein EU-Beitritt überhaupt nicht auf der politischen Agenda. Einige Argumente, weshalb die Schweiz gut daran täte, möglichst bald aus ihrem Dornröschenschlaf zu erwachen und sich Gedanken darüber zu machen, wie ihre künftige Rolle in diesem neuen Europa aussehen könnte.
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Trotz zahlreicher Aktivitäten unserer Aussenpolitik in Richtung Europa und bilateraler Verträge mit der EU ist die Frage des Beitritts hierzulande kaum ein Thema. Ich finde das sehr erstaunlich, denn keine andere Institution hat unseren Kontinent in den letzten Jahren derart bewegt und geprägt wie die EU. Der Umgang mit ihr ist deshalb eine der wichtigsten Fragen, die sich unserem Land in der heutigen Zeit stellen. Die Diskussion – wo sie denn überhaupt stattfindet – beschränkt sich jedoch meistens auf rückwärtsgerichtete Fragen, wie „Was haben wir alles zu verlieren?“ oder „Was würde uns das kosten?“. Es findet also gar keine richtige Diskussion statt, in der Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen werden, man ist sowieso dagegen, und sollte doch mal einer dafür sein, wird er schon fast als Landesverräter gesehen. Es scheint, als komme hierzulande niemand auf die Idee, in dem veränderten Europa auch Chancen zu entdecken und zu fragen: „Was können wir gewinnen?“ Höchste Zeit also, dass einer den Anfang macht. Ich bekenne hiermit: ich bin <em>für</em> einen EU-Beitritt unseres Landes und zwar weil ich tief davon überzeugt bin, dass es im Interesse unseres Landes liegt!
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Die Probleme, die sich unserer globalisierten Welt stellen sind zunehmend von einer Natur, die auf nationaler Ebene nicht mehr gelöst werden können. Beispiele hierfür sind die Klimaerwärmung, globale Migrationsströme, die Leerfischung der Meere oder die zunehmende Bedrohung vor einem international agierenden Terrorismus. Kein Land in Europa hat die Grösse und die Macht, auch nur eines dieser Probleme alleine zu lösen. Wir brauchen daher eine übergeordnete, supranationale Ebene als Diskussionsplattform für Probleme dieser Art.
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So lange beispielsweise Fischfangquoten auf nationaler Ebene geregelt werden, wird sich zwangsweise die kurzsichtige Sichtweise dieser Problematik durchsetzen, da jedes Land die eigenen ökonomischen Interessen an einem möglichst hohen Fischfang höher gewichtet als das globale Interesse an einer möglichst intakten Fisch-Fauna. Jeder möchte, dass vor allem die anderen etwas für die globalen Interessen tun, somit geschieht letztlich nichts oder viel zu wenig, um die Leerfischung der Meere aufzuhalten, was wiederum zum Schaden aller Beteiligten ist. Erst wenn wir das Problem eine Ebene höher diskutieren können und als Kontinent gemeinsam am selben Strick ziehen und gegen aussen mit einer Stimme auftreten, kommt Bewegung in die Lösung des Problems.
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<strong>Verliert die Schweiz durch einen Beitritt ihre Souveränität und Neutralität oder gewinnt sie an Einfluss?</strong><br>
Eines der häufigsten Argumente der Beitritts-Gegner ist die Behauptung, die Schweiz würde durch einen Beitritt ihre Souveränität verlieren; „Brüssel“ würde dann über uns entscheiden. Tatsächlich würde über einige Themen nach einem Beitritt unseres Landes in Brüssel entschieden, dennoch halte ich das Argument des Souveränitätsverlustes für eine sehr verzerrte Wahrnehmung der Realität. Wieso? Die Schweiz neigt dazu, ihren eigenen Einfluss auf das Weltgeschehen und somit die Bedeutung ihrer nationalen Souveränität zu überschätzen. Historisch gesehen ist das wohl im Verlauf des zweiten Weltkriegs begründet.
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Ein kurzer Exkurs: In weiten Teilen der Bevölkerung herrscht immer noch der Glaube vor, die Schweiz sei aufgrund ihrer Neutralität und ihrer starken Armee (Stichwort „bewaffnete Neutralität“) vom Kriege verschont geblieben. In Historikerkreisen ist jedoch längst unumstritten, dass Hitler aufgrund des lukrativen Goldhandels mit der Schweiz kein Interesse an einer militärischen Invasion der Schweiz hatte, und dass unsere Armee Hitler bei einer Invasion nichts entgegenzusetzen gehabt hätte. Die Neutralität als Instrument zur Verteidigung der nationalen Souveränität macht also nur so lange Sinn, wie sie von allen respektiert wird. Belgien und die Niederlande wurden trotz ihrer Neutralität von Hitler überfallen und haben daher ihre Lektion aus der Geschichte gelernt. Sie haben ihre Neutralität und einen Teil ihrer nationalen Souveränität aufgegeben, weil sie erkannt haben, dass das Eingebundensein in eine supranationale Organisation wie die EU ihnen mehr Sicherheit bietet, als wenn sie sich weiterhin hinter ihrer Neutralität verstecken, und dass das durch die Mitgliedschaft dazugewonnene Mitspracherecht in der EU höher wiegt, als der kleine Teil an formaljuristischer Souveränität, den sie dafür aufgeben mussten. Die beiden Staaten gehörten zu den Gründungsmitgliedern der Europäischen Union währenddem hierzulande die Begriffe Neutralität und Souveränität geradezu dogmatisiert und gegen den EU-Beitritt ausgespielt werden, und wir uns unter Missachtung der neu entstehenden Chancen auf die reine Verteidigung des Status quo fixieren.
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Doch zurück zur Aktualität. Die Vernetzung ist heutzutage noch viel grösser als vor 60 Jahren; für unsere Exportnation ist die EU der grösste Abnehmer, aber für unser rohstoffarmes Land auch der grösste Zulieferer. Das wirtschaftliche Schicksal der Schweiz hängt zu einem grossen Teil von jenem der EU ab; darbt dort die Wirtschaft, so kriselt es auch hierzulande. Wird Europa von Migrationsströmen heimgesucht (wie Anfang der 90er-Jahre aufgrund des Jugoslawienkonflikts oder aktuell wegen den Flüchtlingen aus Westafrika), betrifft dies die Schweiz ebenso. Kommt die Vogelgrippe nach Europa, macht sie an unseren Landesgrenzen nicht Halt. Hustet Europa, um beim Bild der Grippe zu bleiben, hat die Schweiz eine Erkältung.
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Juristisch betrachtet, können wir in all diesen Fragen (Massnahmen gegen die Vogelgrippe, gegen Migrationsströme, zur Ankurbelung der Wirtschaft, etc.) heute souverän entscheiden. In der Realität suchen wir jedoch auch als EU-Nichtmitglied in solchen Themen den Dialog mit unseren Nachbarn (also zwangsweise der EU), denn die Koordination dieser Themen liegt auch in unserem Interesse. Nur mit gemeinsamen, koordinierten Massnahmen kann die Vogelgrippe aufgehalten werden, nur mit einem geeinten Vorgehen kann Migrationsströmen effektiv begegnet werden – durch eine unilaterale Verschärfung unserer Asylrechtsbestimmungen, wie sie kürzlich stattgefunden hat, schieben wir das Problem bloss auf unsere Nachbarn ab, was so lange funktioniert, bis diese ihre Gesetzgebung abermals verschärfen.
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Letztlich sind es solche Problemstellungen, die die EU nötig machen. Ihre Mitglieder entwickeln in den angesprochenen Themen eine gemeinsame Position und koordinieren ihr Vorgehen, da sich ein Alleingang keiner leisten kann. Für die Schweiz gilt dies genauso; sie übte sich daher in den letzten Jahren fleissig in dem, was man „autonomen Nachvollzug“ nennt. Mit anderen Worten, wir kopieren „freiwillig“ die (von der EU ohne unsere Mitwirkung ausgearbeiteten) EU-Lösungen und Richtlinien in unsere nationale Gesetzgebung, um mit der EU gleichzuziehen. Gleiches gilt in noch viel stärkerem Masse im wirtschaftlichen Bereich, denn wollen unsere Unternehmen Zugang zum EU-Markt haben, müssen sie EU-Standards einhalten und nach EU-Normen produzieren, andernfalls werden ihre Produkte gar nicht erst zugelassen.
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Dieses Beispiel macht deutlich, dass die formelle Souveränität, die die Schweiz heutzutage in diesen Bereichen noch besitzt, eine rein theoretische ist. Wirtschaftliche und politische Zwänge machen es völlig undenkbar, dass wir in wesentlichen Fragen einen zu unserem mächtigen Nachbarn EU konträren Kurs fahren. Der eigentliche Souveränitätsverlust, den unser Land erleidet, entsteht dadurch, dass wir bei der Ausarbeitung dieser Lösungen und Richtlinien, die uns ohnehin betreffen, ob Mitglied oder nicht, nicht dabei sind, also nicht mitreden und mitentscheiden können. Ein Beitritt würde genau dieses Manko beheben, weshalb meines Erachtens der Souveränitätsverlust beim aktuell praktizierten Alleingang grösser ist, als er bei einer Mitgliedschaft wäre.
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Beitrittsgegner werden jetzt sofort einwenden, dass der Einfluss unseres Kleinstaates in der EU eher gering wäre. Selbstverständlich hätten wir nicht denselben Einfluss wie Deutschland oder Frankreich, aber in der EU haben kleine Staaten einen verhältnismässig grossen Einfluss. In entscheidenden Fragen muss Einstimmigkeit unter den Mitgliedsländern herrschen und ausserdem könnte die Schweiz innerhalb der EU Allianzen schmieden mit Ländern, die ähnliche Interessen haben (wie z.B. Österreich, das eine vergleichbare Grösse und eine gemeinsame Landessprache aufweist und ebenfalls Alpenrepublik ist).
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Die Schweiz ist heute in der paradoxen Situation, dass sie von den Entscheidungen, die die EU trifft, fast genauso abhängt wie alle anderen Länder in Europa, aber zu den wenigen gehört, die nicht mitreden dürfen. Wählen wir den Beitritt, so haben wir eine Stimme zu Fragen, wie weit sich die EU ausdehnen soll, ob die Türkei beitreten darf oder nicht, unter welchen Bedingungen mit der aufstrebenden Macht China Handel betrieben werden soll, etc. EU-Kommissionspräsident Barroso sagte neulich anlässlich einer Rede an der Universität Genf (frei zitiert), dass die grossen globalen Fragen künftig an einem runden Tisch diskutiert werden, an dem bereits die USA und China sitzen. So wie’s aussieht, wird auch Russland dabei sein können. In Europa hat kein Land alleine die Grösse und Macht, an diesem Tisch mitreden zu können, nicht einmal die ehemaligen kolonialen Grossmächte. Entweder wir finden im Rahmen der EU eine gemeinsame Linie und setzen uns als EU an diesen Tisch oder Europa hat an diesem Tisch keine Stimme.
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Um es auf den Punkt zu bringen: der Souveränitätsverlust ist heute Realität, da können wir auf dem Papier noch so lange souverän sein. Ein Beitritt erhöht unseren Einfluss und stärkt uns daher bei der Verteidigung unserer Interessen den Rücken.
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<strong>Was kostet ein Beitritt und was bringt er uns?</strong><br>
Es ist wohl sehr schweizerisch, erst einmal zu fragen: „Was wird uns das kosten?“ Es ist auch legitim, bloss sollte man sich nicht darauf beschränken, sich die Kosten vor Augen zu führen, sondern auch den Nutzen, der uns durch einen Beitritt entstünde, auch wenn dieser etwas schwieriger zu berechnen, bzw. abzuschätzen ist als die blossen Kosten. Die Beitrittsgegner behaupten, die Schweiz würde durch einen Beitritt zur „Milchkuh Europas“ und müsste mehr einzahlen als sie zurückbekommen würde. Wahr daran ist, dass die Schweiz als reiches Land zum so genannten Nettozahler in der EU würde. Was die Schweiz ein Beitritt kosten würde, lässt sich relativ leicht errechnen, da sich die Mitgliederbeiträge nach dem Bruttoinlandprodukt richten. Österreich, das ein mit der Schweiz vergleichbares (leicht kleineres) BIP aufweist, lieferte 2005 2.2 Mrd. € ab (zum Vergleich: Die Schweiz gibt für ihre Armee jährlich ca. 2.9 Mrd. € (9 % des Bundeshaushaltsbudgets) aus, für Landwirtschaftssubventionen ca. 2.6 Mrd. € (8 %).
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Durch den gemeinsamen Binnenmarkt werden Handelshemmnisse abgebaut, was nach der klassischen volkswirtschaftlichen Theorie zu mehr Wachstum führt. Dies ist wiederum zu Nutzen aller. Der wirtschaftliche Erfolg der EU ist denn auch ein praktisches Beispiel für die Richtigkeit dieser Theorie. Die gemeinsame Währung verstärkt diesen Effekt zusätzlich. Seit Österreich zusammen mit elf weiteren EU-Mitgliedern den Euro als Währung eingeführt hat, konnte es gegenüber der Schweiz touristisch stark zulegen. Die Vorteile sind offensichtlich: EU-Bürger können bei Skiferien in Österreich in ihrer eigenen Währung rechnen, müssen also kein Geld wechseln (was mit Gebühren verbunden ist), haben kein Wechselkursrisiko und keine übrig bleibenden Franken, die entweder bis zu den nächsten Ferien zinslos gehortet oder gegen erneute Gebühren zurückgewechselt werden müssen. Die Preise sind ausserdem besser vergleichbar, wodurch der Wettbewerb verstärkt wird, was wiederum zu besseren Leistungen bei tieferen Preisen führt. Einen ähnlich stimulierenden Effekt, hervorgerufen durch den gemeinsamen Binnenmarkt und die Einheitswährung, erwarte ich bei einem Beitritt auch für die Schweiz; allerdings ist die genaue Bezifferung dieses Effekts sehr schwierig bis unmöglich.
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Zusätzlich zu diesem Gewinn aus dem grösseren gemeinsamen Binnenmarkt und der gemeinsamen Währung könnte das EU-Land Schweiz jedoch auch in verschiedenen Bereichen mit direkter finanzieller Unterstützung der EU rechnen. Die EU unterstützt nämlich Projekte ihrer Mitgliedsländer mit übergeordnetem Nutzen mit direkten Beiträgen. So könnte die Schweiz beispielsweise für den Bau der ca. 18 Mrd. Franken teuren NEAT, dieser zwei transversalen Schienenachsen durch die Alpen, von denen letztlich ganz Europa profitieren wird, mit bedeutender Unterstützung rechnen. Österreich baut mit dem Brennerbasistunnel ein mit dem Gotthardbasistunnel vergleichbares Projekt. Die Kosten dafür trägt denn auch zu 50 % die EU, die restlichen 50 % teilen sich Österreich und Italien zu gleichen Teilen.
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Es gäbe viele weitere konkrete Beispiele, wo wir durch unseren Alleingang bereits Geld, Arbeitsplätze und somit Wohlstand verloren haben. Das jüngste Beispiel: Die Textil-Versandhäuser Ackermann und Veillon mussten im April ihren gemeinsamen Versandhandel im luzernischen Entlebuch aufgeben; 330 Arbeitsplätze gingen verloren. Einer der Hauptgründe: hohe Zölle in den wichtigen EU-Absatzmarkt aufgrund unserer EU- und EWR-Nichtmitgliedschaft. Bisher krassestes Beispiel: unsere ehemals stolze nationale Airline Swissair. Dabei musste ich staunen, wie wenig der Swissair-Niedergang mit dem schweizerischen Alleingang in Verbindung gebracht wurde. Als Gründe für den Niedergang wurden eher der weltweite Rückgang des Flugverkehrs nach den Anschlägen vom 11. September 2001 oder die riskante Hunter-Strategie genannt. Diese letztlich ruinöse Hunter-Strategie wurde jedoch erst durch den schweizerischen Alleingang nötig, da sich die Swissair mit dem Zukauf maroder EU-Airlines überlebenswichtige EU-Landerechte aneignen wollte. All dies wäre nicht nötig gewesen, hätte das Stimmvolk im Dezember 1992 den EWR-Vertrag angenommen. 23'837 mehr Ja-Stimmen zum EWR-Vertrag und ich wage zu behaupten, die Swissair würde noch heute die Schweiz mit der ganzen Welt verbinden.
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Es ist klar, dass reiche Länder höhere Beiträge bezahlen als arme. Als reiches Land hätte die Schweiz daher einen eher hohen Beitrag zu leisten. Der Punkt dabei ist jedoch, dass alle Mitgliedsländer ein Interesse daran haben, die sozialen Unterschiede in Europa nicht zu gross werden zu lassen. Die Schweiz verfolgt in ihrem Innern mit dem kantonalen Finanzausgleich genau dasselbe Ziel. Was national Sinn macht, macht eben in einer zunehmen mobilen Gesellschaft auch innerhalb von Europa Sinn. Bei grossen sozialen Unterschieden entstehen Migrationsströme, die uns viel mehr kosten würden als dieser Finanzausgleich. Benachteiligte Menschen neigen zur Rebellion – erinnern Sie sich an die Unruhen und die brennenden Autos von letztem Jahr in Frankreich (Bilanz: 9267 zerstörte Autos und 2832 Festnahmen), die in Quartieren sozial benachteiligter Menschen ausgebrochen sind? Solches zu verhindern liegt im Interesse aller Länder, daher haben auch EU-Länder wie Deutschland, die hohe Beiträge zahlen, ein Interesse an der EU. Ein Austritt ist in keinem Mitgliedsland ein Thema. Die Geschichte der EU ist einigen Rückschlägen zum Trotz eine Erfolgsgeschichte, von der alle Mitgliedsländer mehrheitlich profitiert haben.
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<strong>Ist ein EU-Beitritt mit unserer direkten Demokratie vereinbar?</strong><br>
Es wird häufig behauptet, unsere direkte Demokratie sei mit dem System der EU nicht kompatibel, sie müsste bei einem Beitritt gar aufgegeben werden. Das ist übertrieben. Es gehört jedoch zur Grundidee der EU, dass gewisse Gesetze und Reglementierungen vereinheitlicht werden, damit auf dem gemeinsamen Binnenmarkt alle Mitglieder gleich lange Spiesse haben. Daher ist klar, dass bei einer Mitgliedschaft der Schweiz eine Volksinitiative nicht mehr zugelassen werden könnte, wenn sie gegen fundamentales EU-Recht verstiesse. Dies kann als Einschränkung der direkten Demokratie empfunden werden. Wie jedoch weiter oben ausgeführt, ist unser Land schon jetzt und aus eigenem Interesse darauf bedacht, nicht einen zu unterschiedlichen Kurs zur EU zu fahren. In der politischen Praxis dürfte diese theoretische Einschränkung also kaum je für echte Probleme sorgen. Ganz konkret müsste unsere nationale Verfassung bloss um einen Punkt ergänzt werden der besagt, dass eingereichte Volksinitiativen für ihre Gültigkeit nicht gegen geltendes EU-Recht verstossen dürfen. Wir kennen ähnliche Einschränkungen für die Gültigkeit von Volksinitiativen bereits heute; Volksinitiativen müssen konform sein mit den internationalen Verpflichtungen, die die Schweiz eingegangen ist, dürfen also etwa nicht gegen Völkerrecht oder Menschenrecht verstossen.
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Innerhalb der EU gibt es bislang kein Initiativrecht und ein nicht so stark ausgebautes Referendumsrecht wie in der Schweiz, was manche Gegner als undemokratisch betiteln. Tatsächlich halte auch ich die heutige EU demokratietechnisch für verbesserungsfähig, es ist jedoch eine etwas merkwürdige schweizerische Wahrnehmung, alles, was nicht direktdemokratisch ist, als undemokratisch zu bezeichnen. Die EU wird von gewählten Parlamentariern und Kommissaren geführt, was grunddemokratisch ist, wenngleich von der Form her repräsentativ demokratisch und weniger direkt demokratisch, als in der Schweiz.
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Der EU aufgrund des Demokratiedefizits nicht beizutreten, halte ich jedoch grundsätzlich für den falschen Weg, denn die EU – man mag sie positiv oder negativ sehen – beeinflusst schon allein durch ihre Existenz das Leben in der Schweiz. Mit einem Beitritt bekämen wir die Möglichkeit, auch in diesem Bereich Vorstösse einzubringen, unser System der direkten Demokratie, mit der die Schweiz bisher so viel Erfolg gehabt hat, innerhalb der EU zu propagieren und zu fördern.
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Die EU ist nach wie vor im Aufbau begriffen; wichtige Entscheidungen werden in diesen und den nächste Jahren gefällt. Der erste Verfassungsentwurf ist zwar gescheitert, doch das Thema bleibt aktuell, und bereits in wenigen Jahren wird die EU eine Verfassung haben. Ich bedaure es sehr, dass die Schweiz dabei nicht mitreden kann, denn ich bin überzeugt, dass wir mit unserer föderalistischen, multikulturellen, multiethnischen, multilingualen Tradition viel Wertvolles in diesen Prozess mit einbringen könnten. Daher meine ich eben auch, dass wir so schnell wie möglich beitreten sollten, denn je später wir beitreten, desto mehr fundamentale Entscheide werden getroffen sein, ohne dass wir den schweizerischen Standpunkt hätten einbringen können. „Gefahren warten nur auf jene, die nicht auf das Leben reagieren“, meinte Michail Gorbatschow, damals noch Präsident der Sowjetunion, bei seinem letzten Besuch in der DDR, kurz vor dem Fall der Mauer.
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Wir müssen erkennen, dass die Frage nicht lautet „Europa mit oder ohne EU“, denn die EU ist da und sie bleibt da, sie ist nicht mehr wegzudenken und sie beeinflusst unser tägliches Leben so oder so. Die Frage ist bloss, wollen wir dabei sein, wenn über die Zukunft Europas entschieden wird oder wollen wir draussen stehen und uns beklagen, wenn die EU nicht in unserem Sinn entschieden hat? Wollen wir Einfluss nehmen und unsere Interessen vertreten oder auf unsere Souveränität pochen und laufend an Einfluss verlieren? Wollen wir die Veränderungen als Chance wahrnehmen oder rückwärtsgerichtet nur fragen, was wir zu verlieren haben und was das alles kosten soll? Fragen Sie einen EU-Gegner, wie und in welchem Rahmen er die aktuellen globalen Herausforderungen, die sich unserer Zivilisation stellen (Migrationsströme, international agierender Terrorismus, etc.) diskutieren und lösen will, wenn nicht innerhalb einer supranationalen Organisation wie der EU! Ich habe darauf noch nie eine realistische Antwort erhalten.
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Zusammenfassend möchte ich sagen, dass unser bilateraler Weg uns bisher vor den schlimmsten Konsequenzen unserer Nichtmitgliedschaft verschont hat. So kennen wir heute den freien Personenverkehr mit der EU genau wie ein Mitgliedsland, wir nahmen an der Hochschul-Reform „Bologna“ teil, den die EU initiiert hat und ermöglichen dadurch unseren Studenten im Ausland studieren zu können. Wir werden vielleicht schon bald zum Schengen- und Dublin-Raum gehören und somit ein eng mit der EU koordiniertes Asyl- und Grenzkontroll-System unterhalten. Die bilateralen Verträge sind derart gut ausgehandelt, dass wir in einigen Bereichen gar besser dastehen als EU-Mitgliedsstaaten. Dieser Vorteil ist aber gleichzeitig auch ein Nachteil, denn so werden wir von manchen EU-Staaten zunehmend als Rosinenpicker wahrgenommen. Wir müssen uns bewusst sein, dass die EU je länger, desto weniger ein Interesse daran haben wird, dem keine Beiträge zahlenden Nicht-EU-Land Schweiz die selben Bedingungen für die Teilnahme an ihren Programmen und am gemeinsamen Binnenmarkt zu gewähren wie den zahlenden Mitgliedern. Und: als Nichtmitglied geben wir die Möglichkeit zur Mitgestaltung völlig aus der Hand und verlieren so an Einfluss und an faktischer Souveränität.
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Ein Beitritt der Schweiz bedeutet <strong>politisch</strong>, dass wir ein bisschen formaljuristische Souveränität eintauschen würden gegen das Mitspracherecht in den Gremien, in denen die auch für uns wichtigen Entscheide gefällt werden. <strong>Wirtschaftlich</strong> erkaufen wir uns durch die Mitgliedsbeiträge eine erhöhte Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft durch den Abbau von Handelshemmnissen, dadurch ein höheres Wirtschaftswachstum und einen gesteigerten Wohlstand für alle. <strong>Ideell</strong> gesehen bedeutet der Beitritt, dass wir die veränderten Bedingungen als Chance begreifen und aktiv am Gestaltungsprozess eines neuen Europas teilnehmen.
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<strong>Quellen und Links zum Thema:</strong><br>
<a href="http://europa.eu/">Das Portal der Europäischen Union</a><br>
<a href="http://www.admin.ch/">Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft</a><br>
<a href="http://www.europa.admin.ch/">Schweizerische Europapolitik (Integrationsbüro EDA/EVD)</a><br>
<a href="http://www.europa.ch/">NEBS – Neue Europäische Bewegung Schweiz</a><br>
<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Union">Europäische Union (Wikipedia)</a><br>
<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Schweiz">Schweiz (Wikipedia)</a><br>
<a href="http://www.admin.ch/ch/d//pore/va/19921206/explic/index.html">Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 6. Dezember 1992 (Bundeskanzlei)</a><br>
<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Bilaterale_Vertr%C3%A4ge_zwischen_der_Schweiz_und_der_EU">Bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der EU (Wikipedia)</a><br>
<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Neue_Eisenbahn-Alpentransversale">Neue Eisenbahn-Alpentransversale (Wikipedia)</a><br>
<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Brennerbasistunnel">Brennerbasistunnel (Wikipedia)</a><br>
<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96sterreich">Österreich (Wikipedia)</a><br>
<a href="http://www.nzz.ch/2006/07/10/il/articleEACTL.html">Das Verhältnis der Schweiz zur EU im Wandel (NZZ)</a><br>
<a href="http://www.nzz.ch/2006/05/16/il/newzzENA7UOBV-12.html">Kantone könnten von EU-Beitritt profitieren (NZZ)</a><br>
<a href="http://www.nzz.ch/2006/04/10/wi/newzzELUUFRUQ-12.html">Ackermann und Veillon geben Versandhandel auf (NZZ)</a><br>
<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Unruhen_in_Frankreich_2005">Unruhen in Frankreich 2005 (Wikipedia)</a>]]>
   </content>
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   <title>Wer hat Angst vor der EU?</title>
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   <published>2006-11-04T21:04:00Z</published>
   <updated>2008-11-29T00:24:44Z</updated>
   
   <summary>Die rechtsnationalistischen Parteien reduzieren die Abstimmung vom 26. November betreffend das „Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas“ auf die Frage „Wer hat Angst vor der EU?“ Solche Angstmache aus dieser politischen Ecke ist nicht neu, doch steht zunehmend...</summary>
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      Die rechtsnationalistischen Parteien reduzieren die Abstimmung vom 26. November betreffend das „Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas“ auf die Frage „Wer hat Angst vor der EU?“ Solche Angstmache aus dieser politischen Ecke ist nicht neu, doch steht zunehmend viel auf dem Spiel für die Schweiz. Zu viel, um solche Spiele zu treiben, denn um die EU geht es bei der Gesetzesvorlage eigentlich nur ganz am Rande.
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Worüber die Bürger zu entscheiden haben, ist der Rahmen der künftigen Entwicklungshilfe, die unser Land für Staaten Osteuropas leistet. Diese Entwicklungshilfe hat in der Schweiz eine lange Tradition und ist im Ausland hoch angesehen. Manche Projekte, die unter Schweizer Führung zustande kamen – beispielsweise beim Wiederaufbau in den Staaten Ex-Jugoslawiens – galten anderen Staaten gar als Modell und Messlatte. Diese Entwicklungshilfe oder Entwicklungszusammenarbeit, wie sie heute eher genannt wird, da die Projekte in Zusammenarbeit mit den Regierungen der entsprechenden Länder durchgeführt werden und nicht blosse Hilfezahlungen darstellen, sondern auch Schweizer Firmen Aufträge generieren, diese Entwicklungszusammenarbeit also, ist im ureigenen Interesse der Schweiz. Gerade im Falle von Ex-Jugoslawien half sie z.B. mit, die Perspektivelosigkeit der zum Teil kriegstraumatisierten Menschen zu verringern und somit den Migrationsdruck – auch in die Schweiz – zu mindern. Es ist daher erstaunlich, dass gerade die Parteien rechts aussen, die immer wieder gerne an die Angst vor Überfremdung appellieren, nun gegen diese Osthilfe anlaufen, die gerade diesen Migrationsdruck abbauen helfen würde. Im Rahmen dieser Hilfsleistungen gar von einem „Geschenk an die EU“ zu reden, ist freilich pure Polemik und hat mit der Realität nichts zu tun.
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Die Rechte ist denn auch gespalten, wie lange nicht mehr. Einige SVP-Kantonalparteien haben gar die Ja-Parole beschlossen, SVP-Präsident Maurer argumentierte gestern in der „Arena“ des Schweizer Fernsehens, seine Partei wäre nicht gegen die Milliardenzahlung als solche, sondern nur gegen die Art der Finanzierung, während seine Gefolgsleute aber laufend gegen die Zahlung selbst argumentierten.
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Ein weiteres Scheinargument der Gegner: Das Volk würde ausgeschaltet, hätte zu weiteren Zahlungen nichts mehr zu sagen, was undemokratisch sei. Tatsächlich hätte über weitere Zahlungen, die in Rahmen dieses Gesetzes geleistet würden, das Parlament zu befinden, denn die Schweiz kennt kein Finanzreferendum. Was daran undemokratisch ist, leuchtet jedoch nicht ein, da das Parlament ja demokratisch gewählt ist. In der Argumentation der SVP ist seit einiger Zeit jedoch alles undemokratisch, was nicht an der Urne, also vom Volk selbst entschieden wird. Wäre dies wirklich das Hauptbedenken der Gegner, müssten sie, statt gegen das Osthilfegesetz anzutreten, eher eine Initiative für ein Finanzreferendum einreichen. Das dies bei der aktuellen Politikverdrossenheit in unserem Land kaum Sinn machen würde – die Stimmbeteiligungen hierzulande gehören zu den tiefsten weltweit –, wissen sie wohl selbst und lassen es daher bleiben.
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Die Tatsache, dass es einigen populistisch agierenden Politikern durch gezielte Streuung von Falschinformationen immer wieder gelingt, vor Abstimmungen für Verunsicherung im Stimmvolk zu sorgen, liefert uns eigentlich eher Argumente dafür, wieder vermehrt die repräsentativen Elemente unserer Demokratie zu stärken. Mit undemokratisch hat dies nichts zu tun; im Schweizer System gibt’s seit jeher eine Balance zwischen direkten und repräsentativen Elementen, die für ein gutes Funktionieren in einem vernünftigen Gleichgewicht gehalten werden sollten.
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Die wahren Gründe der Gegner liegen denn auch – wie die Unstimmigkeit ihrer Argumente schon vermuten lässt – völlig woanders. Es ist nichts anderes als ein weiterer Versuch, den mehrmals vom Volk bestätigten bilateralen Weg der Schweiz mit der EU zu torpedieren. Zwar besteht juristisch kein direkter Zusammenhang zwischen der Schweizer Osthilfe und den bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und der EU. Mit diesem Argument versuchen die Gegner denn auch, Bedenken in diese Richtung zu zerstreuen. Dass eine Kürzung der traditionellen Osthilfe der Schweiz das Klima zu den neuen Mitgliedsländern der EU jedoch massiv vergiften würde, ist völlig klar. Länder wie Polen oder Tschechien hätten danach kaum ein Interesse daran, die Verträge von Schengen und Dublin, an denen die Schweiz grosses Interesse und grossen Nutzen hat, rasch zu ratifizieren, und so könnte sich deren Inkrafttreten denn, obschon vom Schweizer Volk längst angenommen, noch lange verzögern.
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So steht letztlich am 26. November der ganze bilaterale Weg auf dem Spiel. EU-Befürworter können der Sache jedoch gelassen entgegenblicken, denn die einzige Alternative zum bilateralen Weg heisst Beitritt und je mehr dieser Bilateralismus von rechts aussen unter Beschuss kommt, desto eher wird er sein Ende erreichen, und damit stünde unser Land genau da, wo es diese Ecke nicht gern sehen würde: mitten in der EU.
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<strong>Quellen und Links zum Thema:</strong><br>
<a href="http://www.bk.admin.ch/themen/pore/va/20061126/index.html?lang=de">Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 26. November 2006 (Schweizerische Bundeskanzlei)</a><br>
<a href="http://www.sf.tv/sf1/arena/index.php?docid=20061103">Amstimmungsarena zum Osthilfegesetz (Schweizer Fernsehen SF)</a><br>
<a href="http://www.deza.admin.ch/">DEZA – Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit</a><br>
<a href="http://www.europa.admin.ch/">Schweizerische Europapolitik (Integrationsbüro EDA/EVD)</a><br>
<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Bilaterale_Vertr%C3%A4ge_zwischen_der_Schweiz_und_der_EU">Bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der EU (Wikipedia)</a>]]>
   </content>
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   <title>Stellvertreterkrieg Minarettstreit</title>
   <link rel="alternate" type="text/html" href="http://www.storybox.ch/2006/10/stellvertreterkrieg_minarettst.html" />
   <id>tag:www.storybox.ch,2006://1.20</id>
   
   <published>2006-10-19T11:19:39Z</published>
   <updated>2008-11-28T17:33:05Z</updated>
   
   <summary>Der in der Schweiz durch die Baugesuche zweier Minarette (in Langenthal BE und Wangen bei Olten SO) ausgelöste und durch gewisse Parteien gezielt aufgebauschte so genannte Minarettstreit ist ein typischer Stellvertreterkrieg, in dem sich nun sämtliche Ängste, Vorbehalte und Vorurteile...</summary>
   <author>
      <name>Manuel Arrocho</name>
      
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         <category term="Gesellschaft" scheme="http://www.sixapart.com/ns/types#category" />
   
   
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      Der in der Schweiz durch die Baugesuche zweier Minarette (in Langenthal BE und Wangen bei Olten SO) ausgelöste und durch gewisse Parteien gezielt aufgebauschte so genannte Minarettstreit ist ein typischer Stellvertreterkrieg, in dem sich nun sämtliche Ängste, Vorbehalte und Vorurteile der lokalen Bevölkerung gegenüber einer fremden Kultur entladen. Haben wir durch den Bau tatsächlich um den Verlust unserer christlich-abendländischen Kultur zu fürchten? Welches Vorgehen gebieten unsere eigenen Werte und Traditionen im aktuellen Streit?
      <![CDATA[<br><br>
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In den 1960er Jahren wurde in Zürich ohne grosses Aufsehen ein Minarett errichtet. In den letzten Jahren bauten andere Religionsgruppen wie die Buddhisten nicht minder auffällige Gotteshäuser. Das Recht, zum gemeinsamen Gebet eigene Gotteshäuser errichten zu dürfen, ist fundamentaler Bestandteil der Religionsfreiheit, die durch unsere freiheitliche Verfassung seit mehr als 150 Jahren garantiert wird. Dennoch lösen 2006 zwei Baugesuche für Minarette einen Aufschrei in der lokalen Bevölkerung und eine politische Grundsatzdebatte aus. Die SVP spricht von „schleichender Islamisierung“, fordert Volksabstimmungen für jedes zu erbauende Minarett oder gar ein generelles Bauverbot. Sie nehme eben die Ängste der Bevölkerung ernst, rechtfertigt die Partei diese repressiven Forderungen.
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Wenn wir bei jedem kleinen Aufschrei in der Bevölkerung gleich eine Volksabstimmung fordern, zeigen wir dadurch jedoch nicht, dass wir die Ängste der Bürger besonders ernst nehmen, sondern eher, dass wir unsere eigene vom Volk genehmigte Verfassung nicht ernst nehmen und dass wir bezüglich der darin festgehaltenen Werten völlig verunsichert sind – mal ganz abgesehen davon, dass diese Vorgehensweise unverhältnismässig teuer wäre. Die Ängste der Bevölkerung ernst zu nehmen kann doch nicht heissen, sich entgegen den Grundsätzen der eigenen Verfassung zu verhalten, sondern muss doch heissen, im Rahmen der Verfassung die unterschiedlichen Anliegen aller Betroffenen in Einklang zu bringen.
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Wenn wir schon Angst vor einer zunehmenden Islamisierung haben – wobei diese SVP-Behauptung durch keine Statistik erhärtet werden kann –, sollten wir doch beweisen, dass auch wir starke kulturelle Werte haben und fremden Kulturen basierend auf unserer Verfassung klare Leitplanken setzen. Das heisst im Fall der Minarette, dass sie gebaut werden dürfen, solange sie der lokalen Bauordnung entsprechen. Dagegen muss den muslimischen Gemeinschaften auch klar sein, dass unsere Toleranz dort ein Ende hat, wo es darum geht, dass ein Muezzin fünfmal täglich vom Minarett aus die Gläubigen zum Gebet aufruft oder wenn sie die Schari'a, das muslimische Gesetzbuch, das mit der Demokratie absolut unvereinbar ist, einführen wollen.
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In den beiden aktuellen Fällen muss den verängstigten Bürgern eben erklärt werden, dass ein Minarettverbot die Muslime nur noch mehr an den Rand der Gesellschaft drängen würde und dass an den Rand gedrängte Gruppen viel eher zu Gewalt und Konfrontation neigen, als integrierte und akzeptierte Gruppen. Es gibt unter den Muslimen Extremisten, die nur darauf warten, dass wir ihnen beweisen, dass wir selbst nicht so tolerant sind, wie wir es von ihnen fordern und sie nicht als Bestandteil der Gesellschaft akzeptieren, um dies als Vorwand für eine weitere Extremisierung ihrer Anhänger auszunutzen – das kann unmöglich in unserem Interesse liegen.
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Ich würde nicht einmal so weit gehen zu fordern, dass sich die hiesige Bevölkerung stärker mit dem Islam auseinandersetzen sollte, wie dies einige muslimische Kreise fordern – obschon dies vielleicht helfen würde, Ängste und Vorurteile abzubauen. Für den aktuellen Konflikt würde es indes schon genügen, dass wir uns unserer <em>eigenen</em> Werte bewusst werden und Religionsfreiheit und Gleichbehandlung verschiedener Religionsgruppen walten lassen, so lange sich diese Gruppen im Rahmen unserer Gesetze bewegen. Wir können doch nicht manche arabische Staaten als intolerant und unfreiheitlich kritisieren, wenn wir selbst nicht Toleranz und echte Religionsfreiheit vorleben.
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Der Justizminister, Mitglied der Partei, die nun lautstark ein Minarettverbot fordert, hat unlängst anlässlich der Kritik an seinen jüngsten Äusserungen in der Türkei gemeint, er wolle nicht eine Politik des Fingerzeigs, sondern des guten Vorbilds betreiben. Dies kann doch in diesem Falle nur heissen, dass wir der arabischen Welt am Beispiel Schweiz zeigen, dass Toleranz und friedliches, <em>gleichberechtigtes</em> Zusammenleben verschiedener Kulturen und Religionen eben möglich ist. Nur wenn wir dies beweisen können, haben die heute zum Teil noch sehr schwachen Demokratisierungstendenzen in gewissen arabischen Ländern eine Chance.
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Die arabische Welt ist – genauso wenig wie die christlich-abendländische – nicht homogen. Die verschiedenen arabischen Staaten beschreiten im Umgang mit Religion und Kultur unterschiedliche Wege. Währenddem Tunesien das Kopftuchtragen im öffentlichen Raum völlig verbietet, herrscht in Saudiarabien ein Kopftuchzwang auch für Ausländerinnen. Wir brauchen uns weder dem einen noch dem anderen Extrem anzuschliessen; unsere liberale Tradition gebietet es auch hier, einen pragmatischen Mittelweg zu beschreiten, der die Eigenverantwortung der Bürger ins Zentrum stellt. Jede Frau kann also selbst entscheiden, ob sie das Kopftuch tragen will oder nicht. Auch hier wiederum so lange, wie daraus keine Konflikte mit anderen Gesetzen oder eine ungerechte Übervorteilung – wie etwa bei einer generellen Dispensation vom Schwimmunterricht – resultieren.
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Angst zu haben vor dem Unbekannten liegt in der Natur des Menschen. Verschiedene Menschen haben indes verschiedene Ängste. Persönlich beängstigt mich viel mehr, von geistig derart minderbemittelten und kulturell derart inkompetenten und unsensiblen Leuten regiert zu werden, die ein Minarett mit einer gegen den Himmel gerichteten Rakete vergleichen (Zitat Helena Morgenthaler, SVP BE), als die pure Anwesenheit eines solchen Minaretts mich zu verängstigen mag. Deshalb fordere ich aber auch nicht gleich ein Verbot dieser Partei, denn ich bin überzeugt, die besseren Argumente zu haben und diese werden letztlich obsiegen. Begegnen wir doch der aktuellen Diskussion furchtlos und im Bewusstsein unserer eigenen kulturellen Werte und seien wir so den Ländern des arabischen Raumes, die ein Demokratiedefizit kennen, ein Vorbild, anstatt selbst zu so totalitären Methoden zu greifen, wie wir sie bei ihnen kritisieren und unnötigerweise derart Öl ins Feuer zu giessen, wie dies die SVP tut.
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<strong>Quellen und Links zum Thema:</strong><br>
<a href="http://www.nzz.ch/2006/02/08/il/newzzEJF9HLRA-12.html">Kein Erlaubnis für ein Minarett (NZZ)</a><br>
<a href="http://www.nzz.ch/2006/09/23/zh/articleEHTTK.html">Keine Probleme trotz Minarett (NZZ)</a><br>
<a href="http://www.nzz.ch/2006/09/23/zh/kommentarEHV13.html">Kommentar: Kein baurechtliches Problem (NZZ)</a><br>
<a href="http://www.nzz.ch/2005/01/29/zf/article9M6ZY.html">Viele Religionen schaden der Gesellschaft nicht (NZZ)</a><br>
<a href="http://www.nzz.ch/2006/09/03/il/articleEFOD2.html">Kurt Koch: «Ich würde den Muslimen zugestehen, ein Minarett zu haben» (NZZ)</a><br>
<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Minarett">Minarett (Wikipedia)</a><br>
<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Muezzin">Muezzin (Wikipedia)</a><br>
<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Schari%27a">Schari'a (Wikipedia)</a><br>]]>
   </content>
</entry>
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   <title>Die Rolle der Rechtsstaatlichkeit in einer modernen Demokratie</title>
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   <published>2006-10-18T15:43:09Z</published>
   <updated>2008-11-29T00:25:31Z</updated>
   
   <summary>Meinungsäusserungsfreiheit sei Voraussetzung für das Funktionieren der Demokratie, belehrte uns neulich ein Mitglied des Bundesrates und wollte uns damit weismachen, die Antirassismus-Strafnorm sei abzuschwächen oder gar abzuschaffen. Mit dem Argument, es sei demokratisch, will seine Partei auch Entscheide über Einbürgerungen...</summary>
   <author>
      <name>Manuel Arrocho</name>
      
   </author>
         <category term="Gesellschaft" scheme="http://www.sixapart.com/ns/types#category" />
         <category term="Schweiz" scheme="http://www.sixapart.com/ns/types#category" />
   
   
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      Meinungsäusserungsfreiheit sei Voraussetzung für das Funktionieren der Demokratie, belehrte uns neulich ein Mitglied des Bundesrates und wollte uns damit weismachen, die Antirassismus-Strafnorm sei abzuschwächen oder gar abzuschaffen. Mit dem Argument, es sei demokratisch, will seine Partei auch Entscheide über Einbürgerungen ausländischer Mitbürger wieder an der Abstimmungsurne fällen lassen – in beiden Fällen verficht die SVP zweifelsfrei das Ideal der Demokratie; eine andere für das Funktionieren unseres Staates sehr zentrale Errungenschaft kommt indes in beiden Fällen unter die Räder: die Rechtsstaatlichkeit.
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Rechtsstaatlichkeit bezeichnet das Prinzip, bei dem sich die so genannte öffentliche Gewalt (Polizei, Behörden, usw.) ausschliesslich nach den Gesetzen des Landes richtet, womit sichergestellt wird, dass die Bürger nicht ungleich oder gar nach Willkür behandelt werden. Es kennzeichnet alle freien, demokratischen Länder dieser Erde und unterscheidet sie von absolutistischen Staaten, bei denen die Staatsgewalt von einem häufig autoritär herrschenden Regime alleine bestritten wird. Ein wichtiges Element der Rechtsstaatlichkeit ist das Prinzip der Gewaltentrennung in eine gesetzgebende (Legislative), eine ausführende (Exekutive) und eine richterliche (Judikative) Gewalt.
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Genau dieses Prinzip der Gewaltentrennung wird denn auch verletzt, wenn wir an der Urne entscheiden, wer eingebürgert wird und wer nicht. Das Volk, oberster Souverän unseres Landes, wird plötzlich zum Richter und schaltet die Judikative aus. Die Gesuchsteller sind nicht vor Willkür geschützt, die Bürger sind der Versuchung ausgesetzt, sich durch persönliche Ressentiments leiten zu lassen anstatt nach objektiven Kriterien, wie dies eine richterliche Gewalt tun würde. So hat man denn in den Gemeinden, in denen an der Urne über Einbürgerung entschieden wurde auch tatsächlich festgestellt, dass Menschen mit einem „žić“ im Namen eine mehrfach kleinere Chance haben, eingebürgert zu werden, da es ihre balkanische Herkunft verrät, die offensichtlich hierzulande wenig Ansehen geniesst. Derweil wurden andere Menschen der exakt gleichen Herkunft, aber mit weniger entlarvenden Namen und Menschen mit anderer Herkunft oft problemlos eingebürgert. In Anbetracht dieser Tatsache müssen wir uns, so finde ich, schon die Frage stellen, ob diese Methode der Einbürgerung – und sei sie noch so demokratisch – wirklich die richtige sei.
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Wenn wir mit dem Gesetz in Konflikt geraten, erwarten wir auch, dass unabhängig und objektiv über uns gerichtet wird und nicht eine Abstimmung unter den Anwohnern durchgeführt wird, um das Strafmass festzulegen. Was an den Haaren herbeigezogen tönen mag, war in Europa bis Mitte des 19. Jahrhunderts üblich: Straftäter wurden an den Pranger gestellt und jeder Vorbeigehende konnte persönlich mit dem Sünder abrechnen. Im Grundsatz eine sehr demokratische Methode – nur eben überhaupt nicht fair oder rechtsstaatlich.
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Bezüglich der Meinungsäusserungsfreiheit ist es nur logisch, dass sie dort ihre Einschränkung hat, wo die Freiheit der Anderen beginnt. Ich darf hier nicht die Fäkalsprache bemühen um Regierungsmitglieder zu beschreiben, sonst müsste ich mit einem Verfahren wegen Ehrverletzung rechnen. Daran scheint sich von der SVP niemand zu stören. Mit derselben Logik müsste man doch aber auch akzeptieren, dass ganze Bevölkerungsgruppen, seien es religiöse oder ethnische Gruppen, denselben Schutz vor öffentlicher Verleumdung oder übler Nachrede geniessen. Um diesen Schutz gewährleisten zu können, braucht der Staat eine Rechtsnorm, in der geregelt wird, wie dieser Schutz im Einzelnen auszusehen hat. Nichts anderes ist letztlich unsere Antirassismus-Strafnorm, und daher ist sie für einen modernen, freiheitlichen Staat eminent wichtig.
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Was als Genozid zu bewerten sei und was nicht, müssten die Historiker entscheiden, sagte Justizminister Christoph Blocher ohne auszuführen, wie er zu dieser offensichtlich nicht zu Ende gedachten Haltung kommt. Dürften nur Historiker über Geschichte urteilen, könnte auch Carla del Ponte (die Schweizer Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag) nicht mehr weiter Karadžić und Mladić für ihre Verbrechen während des Jugoslawienkonflikts zur Rechenschaft ziehen – internationale Justiz wäre generell kaum mehr möglich. Ein Rückfall in dunkle Zeiten der Vergangenheit, in denen zwischenstaatliche Beziehungen rechtlich weitgehend ungeregelt waren und dementsprechend häufig zu Konflikten führten – bewusst angestrebt vom Justizminister?
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Es geht ja im Falle des Völkermords an den Armeniern nicht um eine aktuelle Frage der historischen Forschung, die selbstverständlich durch Historiker zu untersuchen wäre, sondern um von Historikern bereits aufgearbeiteten und unter Historikern überhaupt nicht umstrittenen Völkermord, der nicht geleugnet werden darf. Die Historiker <em>haben</em> also bereits geurteilt und damit ist das Thema nun Sache der Juristen, es sei denn, es tauchen plötzlich neue Quellen auf, die wieder erst durch Historiker begutachtet werden müssten. Mit dem Verweis auf die Meinungsäusserungsfreiheit bewegen wir uns hingegen auf einem ideologischen Level, der uns in dieser Frage nicht weiterbringt – welche Freiheit geht Ihnen als Bürger denn verloren, wenn Sie den Völkermord an den Armeniern (1915 im damaligen Osmanischen Reich) oder jenen an den Tutsis (1994 in Ruanda) nicht mehr öffentlich leugnen dürfen?
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Demokratie ist zweifelsfrei eine überaus wichtige Errungenschaft, die geschützt und verteidigt werden muss. Vergessen wir jedoch nicht, dass sie nicht die einzige Errungenschaft ist, die unseren Staat zusammenhält, ihn so erfolgreich gemacht und das Leben in ihm so angenehm gemacht hat. Die Rechtsstaatlichkeit darf unter einer ideologisch gefärbten Auslegung im Prinzip wichtiger Grundrechte nicht leiden, denn die ganze Demokratie nützt nichts, wo infolge Mangel an Rechtsstaatlichkeit Willkür und Korruption herrschen.
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<strong>Quellen und Links zum Thema:</strong><br>
<a href="http://www.nzz.ch/2006/10/18/il/newzzETFQ1UPS-12.html">Blochers Eigenmächtigkeit gerügt (NZZ)</a><br>
<a href="http://www.nzz.ch/2006/10/06/il/articleEJLHH.html">Blocher liess den Bundesrat und das EDA im Dunkeln (NZZ)</a><br>
<a href="http://www.nzz.ch/2006/10/06/il/newzzESYDAP9Y-12.html">Blocher beharrt auf Änderung der Rassismusstrafnorm (NZZ)</a><br>
<a href="http://www.nzz.ch/2006/10/07/il/articleEJQWT.html">Blocher will Genozid-Leugnung legalisieren (NZZ)</a><br>
<a href="http://www.nzz.ch/2003/07/09/il/newzzDHX7T5PL-12.html">Einbürgerungen an der Urne sind verfassungswidrig (NZZ)</a><br>
<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkermord_an_den_Armeniern">Völkermord an den Armeniern (Wikipedia)</a><br>
<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsstaat">Rechtsstaat (Wikipedia)</a><br>
<a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a261bis.html">Die Antirassismus-Strafnorm im Wortlaut (Artikel 261bis Strafgesetzbuch) (admin.ch)</a>]]>
   </content>
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   <title>Der grosse Bruder will ins Schlafzimmer</title>
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   <id>tag:www.storybox.ch,2006://1.18</id>
   
   <published>2006-09-20T21:18:43Z</published>
   <updated>2008-11-29T00:25:56Z</updated>
   
   <summary>Mit dem neuen Ausländergesetz wird den Stimmbürgern die Illusion vermittelt, dass sich Migration über die nationale Gesetzgebung steuern lässt. Dabei wird offenbar erfolgreich an die Ängste mancher Bürger vor dem Fremden appelliert, denn die Zustimmungswerte zu dieser Vorlage sind gemäss...</summary>
   <author>
      <name>Manuel Arrocho</name>
      
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         <category term="Abstimmungen" scheme="http://www.sixapart.com/ns/types#category" />
   
   
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      Mit dem neuen Ausländergesetz wird den Stimmbürgern die Illusion vermittelt, dass sich Migration über die nationale Gesetzgebung steuern lässt. Dabei wird offenbar erfolgreich an die Ängste mancher Bürger vor dem Fremden appelliert, denn die Zustimmungswerte zu dieser Vorlage sind gemäss den Umfragen unverändert hoch. Doch damit nicht genug: das neue Gesetz beschneidet auch die Freiheitsrechte von Schweizerinnen und Schweizern – wer einen Ausländer heiratet, wird künftig vom Staat bespitzelt!
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Diese Regelung erinnert an die Fichen-Affäre oder an George Orwells Horrorvision „1984“: Wer einen Ausländer heiratet, wird grundsätzlich vom Staat der Scheinehe verdächtigt. Schon die gesetzliche Verpflichtung zur gemeinsamen Wohnung ist ein massiver Einschnitt in die persönliche Freiheit und mancherorts finanziell und / oder organisatorisch gar nicht von Beginn weg machbar. Der Staat befragt aber künftig – wird denn das Gesetz angenommen – auch Nachbarn und Freunde über das Eheleben des Schweizers mit der Ausländerin oder der Schweizerin mit dem Ausländer, der nicht EU-/EFTA-Bürger ist. Allein auf Verdacht, also ohne jeglichen Beweis, kann der Standesbeamte die Heirat verweigern. Eine Regelung, die mit der Idee eines Rechtsstaats eigentlich nicht vereinbar ist, da sie der Beamtenwillkür Tür und Tor öffnet.
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Während für EU-Bürger Hürden abgebaut werden und sie den Schweizern mit den neuen Bilateralen in manchen Belangen weitgehend gleichgestellt werden, baut man für Menschen von ausserhalb EU/EFTA die Mauern immer höher. Dabei wird nicht unterschieden, ob jemand aus einem europäischen Nicht-EU-Land, aus Amerika oder Schwarzafrika kommt. Dies führt zur paradoxen Situation, dass z.B. Bürger Kroatiens mit dem neuen Gesetz massiv schlechter gestellt würden als heute, jedoch in einigen wenigen Jahren, wenn Kroatien der EU beitritt, die Hürden fast vollständig fallen gelassen würden. Dabei ist die Schweiz ja noch nicht mal EU-Mitglied und hat somit auf den Zeitpunkt des Beitritts Kroatiens oder anderer Länder keinerlei Einfluss.
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Die Vorstellung, dass sich Zuwanderung über ein nationales Gesetz regeln lässt, ist meiner Meinung nach Wunschdenken einiger konservativer Politiker, aber fernab der Realität. Dies sieht man auch am Beispiel Spaniens, das heuer wie nie zuvor von afrikanischen Flüchtlingen überschwemmt wird. Die meisten kommen aus wirtschaftlichen Gründen und werden daher nicht als „echte Flüchtlinge“ anerkannt, müssten also wieder zurück. Trotzdem bleiben etwa 90 % von ihnen in Spanien! Ohne Papiere tauchen sie unter und schlagen sich mit schlecht bezahlten Jobs durchs Leben.
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Der Gesetzgeber hat sich weitere sinnlose Hürden ausgedacht, um Ausländer fernzuhalten, die fremdenfeindliche Haltung des Verfassers ist an verschiedenen Punkten nicht zu übersehen. So wird von Ausländern künftig verlangt, dass sie eine Landessprache sprechen; dies soll der besseren Integration dienen. Ich habe in Genf einige Menschen kennen gelernt, die z.B. am CERN arbeiten und nur Englisch sprechen, aber dort einiges besser integriert sind als mancher Deutschschweizer, der schlecht Französisch spricht.
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Während ich beim Asylgesetz den Wunsch zur Verschärfung aufgrund des Missbrauchs, der ja unbestrittenerweise teilweise existiert, noch halbwegs verstehen kann, leuchtet mir beim Ausländergesetz überhaupt nicht ein, was verbessert werden soll, wenn sich von ausserhalb EU/EFTA nur noch so genannt Hochqualifizierte niederlassen dürfen. Für etliche Arbeiten finden sich heute kaum mehr Schweizer, die bereit sind, diese Arbeiten auszuführen. Möglich also, dass sich schon in wenigen Jahren die heutigen Befürworter dieses Gesetzes über schmutzige Toiletten auf den Bahnhöfen beschweren – weil sich niemand mehr finden wird, der zu dieser Arbeit bereit ist.
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Wer’s nicht schafft, die Kinder innerhalb von fünf Jahren nachzuziehen, hat sich die Chance darauf definitiv vertan. Eine weitere starre und völlig überflüssige Regelung, die den unterschiedlichen Situationen und Ansprüchen dieser Menschen in keinster Weise Rechnung trägt. Wird die Ehe innerhalb der ersten drei Jahre geschieden, verliert die ausländische Person ihre Aufenthaltsbewilligung. Ob die Trennung erfolgt ist, weil der Schweizer Mann seine ausländische Frau geschlagen hat, interessiert dabei unseren Gesetzgeber nicht.
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Schaade: die Chance ein modernes, zukunftsgerichtetes Ausländergesetz einzuführen wurde verpasst. Nutzen Sie Ihre Chance und opfern sie nicht Ihre persönlichen Freiheiten für ein ausländerfeindliches und diskriminierendes Gesetz!
<br><br>
<strong>Quellen und Links zum Thema:</strong><br>
<a href="http://www.woz.ch/artikel/2006/nr33/schweiz/13728.html">Elf Gründe für zwei Nein (WOZ)</a><br>
<a href="http://www.bk.admin.ch/themen/pore/va/20060924/index.html?lang=de">Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 24. September 2006 (Bundeskanzlei)</a>]]>
   </content>
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   <title>Entwicklung ist nicht käuflich</title>
   <link rel="alternate" type="text/html" href="http://www.storybox.ch/2006/09/entwicklung_ist_nicht_kauflich.html" />
   <id>tag:www.storybox.ch,2006://1.17</id>
   
   <published>2006-09-17T22:44:38Z</published>
   <updated>2008-11-29T00:26:24Z</updated>
   
   <summary>Seitdem Warren Buffet, der zweitreichste Mann der Welt, der Bill &amp; Melinda Gates Foundation 30 Mrd. $ zugesagt hat, ist diese endgültig zum beispiellosen Giganten unter den Stiftungen und Wohltätigkeitsorganisationen geworden. Ist das ein Grund zu Freude? Was bewirkt das...</summary>
   <author>
      <name>Manuel Arrocho</name>
      
   </author>
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      Seitdem Warren Buffet, der zweitreichste Mann der Welt, der Bill &amp; Melinda Gates Foundation 30 Mrd. $ zugesagt hat, ist diese endgültig zum beispiellosen Giganten unter den Stiftungen und Wohltätigkeitsorganisationen geworden. Ist das ein Grund zu Freude? Was bewirkt das Auftreten eines solchen Giganten auf dem internationalen Entwicklungshilfe-Parkett? Einige Gedanken dazu.
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Die Grösse und Macht von Bill Gates’ Stiftung ist schlichtweg atemberaubend. Zur Veranschaulichung: Das Vermögen der Stiftung von nunmehr ungefähr 60 Mrd. $ überragt das Bruttosozialprodukt Kenias (mit 32 Mio. Einwohnern das neuntgrösste Land Afrikas) und jenes Nigerias (mit 137 Mio. Einwohnern das grösste Land Afrikas) <em>zusammen</em>. Um als Wohltätigkeitsorganisation zu gelten, muss eine Stiftung jedes Jahr mindestens 5 % ihres Vermögens ausgeben. Für die Gates-Foundation bedeutet dies mindestens 2,8 Mrd. $ pro Jahr oder ungefähr 75 $ pro Sekunde – das ganze Jahr hindurch. Damit liegt ihr Jahresetat etwa doppelt so hoch wie jener der Weltgesundheitsorganisation WHO.
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Was geschieht mit dieser Riesensumme? 30 % der Ausgaben kommen Projekten in den USA zugute. Die restlichen 70 % sind für die übrige Welt, hauptsächlich für Entwicklungsländer bestimmt. Gates lässt damit z.B. nach Medikamenten für Krankheiten wie AIDS, Malaria oder Masern forschen. Auf diesem Gebiet findet durch die Pharmaindustrie kaum Forschung statt; die Renditeaussichten sind ganz einfach zu schlecht, da sich die meisten von diesen Krankheiten betroffenen Menschen keine Medikamente leisten können. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Bildung (Schulen, Universitäten, Bibliotheken).
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Was ist nun an der Bekämpfung von Krankheiten und an der Förderung von Bildung schlecht? Selbstverständlich nichts. Die Frage ist nur, ob dies wirklich durch eine private Stiftung geschehen soll, denn diese Stiftung entscheidet dann natürlich alleine, wer die Gelder erhält, unter welchen Bedingungen und was damit geschehen soll. Programme und Spenden von traditionellen Institutionen wie der WHO oder der Weltbank, die häufig an Bedingungen wie z.B. politische und wirtschaftliche Reformen geknüpft sind, werden so praktisch ausgehebelt. Solche demokratisch organisierten und nach anerkannten Prinzipien der Entwicklungshilfe agierenden Organisationen werden also durch das Auftreten eines solchen Giganten – alleine schon wegen seiner Grösse – in ihrem Handlungsspielraum geschwächt.
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Daneben ist höchst fraglich, ob die gigantischen Summen durch die Stiftung wirklich sinnvoll eingesetzt werden, schliesslich kommt Gates aus der Softwarebranche und ist nicht bekannt dafür, Spezialist für Entwicklungshilfe zu sein. So las man denn beispielsweise, dass die Stiftung in gewissen Regionen Afrikas im grossen Stil Medikamente gegen Durchfall verteilen liess – was den Druck senkte, Wasserpumpen für sauberes Wasser zu bauen, denn der Durchfall wurde durch die Einnahme verschmutzen Wassers verursacht. In den USA soll die Stiftung kleine Schulen unterstützt haben – wodurch die Bush-Regierung sich veranlasst fühlte, das dafür vorgesehene Budget um 93,5 Mio. $ zu kürzen.
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Diese beiden Beispiele zeigen, wie schwierig es häufig ist, richtig und nachhaltig zu helfen und leider auch, wie unbedacht die Gates-Stiftung dabei oft vorgeht. Zusätzlich in Kritik geraten ist die Stiftung neulich dadurch, dass sie der MediaNews Group (Inhaber von über 40 Tageszeitungen und damit einer der grössten US-Zeitungskonzerne) einen Kredit in der Höhe von 350 Mio. $ zur Übernahme weiterer Zeitungen in Minnesota und Kalifornien gewährte. Weiter hörte man, dass auf die unterstützen US-Schulen ein gewisser Druck ausgeübt wurde, bei der Beschaffung von Software des Stifters Firma Microsoft zu berücksichtigen. Und schliesslich: um die Forschung auf dem Gebiet der erwähnten Krankheiten voranzutreiben, hält die Stiftung Anteile an Pharma-Konzernen wie Merck und Pfizer, die sich bisher dagegen gewehrt haben, dass zur Linderung der Not in Afrika günstige Generika ihrer Medikamente entwickelt werden durften.
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Nun könnte man geneigt sein zu sagen, dass keine Hilfe perfekt ist und dass die Stiftung immerhin eine Menge unternimmt, den Ärmsten dieser Welt zu helfen – und hat damit wohl auch nicht ganz Unrecht. Vielleicht blicken wir in ein paar Jahren voller Respekt auf diese Stiftung, in Anbetracht dessen, was sie dann vielleicht erreicht haben wird. Vielleicht. Ich vermag daran allerdings nicht zu glauben, denn die Krankheiten in Afrika sind in den meisten Fällen ein Resultat der Armut; so sieht das auch die Weltbank. Armut verhindert häufig Aufklärung und bessere Hygiene. Die Armut wiederum ist eine direkte Folge der nicht funktionierenden Wirtschaft oder despotischer Herrscher, die sich auf Kosten des Volkes bereichern. An diesen Grundursachen allen Übels ändern auch die 60 Mrd. der Gates-Foundation nichts.
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Die einzigen, die daran etwas ändern könnten, sind Institutionen wie die UNO und ihre Unterorganisationen, Staaten, die mit ihrer Entwicklungspolitik darauf hinwirken, die Demokratisierung Afrikas voranzutreiben und die Länder der Welthandelsorganisation WTO, die endlich fairere Spielregeln für den internationalen Handel erlassen könnten, damit z.B. der Verkauf afrikanischer Baumwolle nicht länger durch die massiven Exportsubventionen der USA, die damit den Absatz der eigenen Baumwolle sichern, verhindert wird. Genau diese Institutionen werden aber durch das Wirken der Gates-Stiftung teilweise geschwächt. Zudem wird durch diese Art von „Hilfe“ die Abhängigkeit der Entwicklungsländer durch den Westen – und insbesondere eben auch durch die Gates-Stiftung – weiter erhöht. Als private Stiftung kann die Gates-Foundation ihr Vermögen aber einsetzen, wie es ihr beliebt, zuvor unterstützte Länder plötzlich fallen lassen oder inakzeptable Bedingungen stellen – und damit letztlich mehr Schaden anrichten, als Probleme lösen.
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Dies könnten alles Horrorvisionen sein, die nie eintreffen werden – müssen aber nicht. Eine gewisse Gefahr bleibt bestehen, wenn eine private Stiftung derart mächtig wird und derart eigenwillig ihre Macht auch weltweit ausübt – auch wenn vielleicht sogar guter Wille dahinter steckt. Um die stetig steigende Macht von Gates und seiner Stiftung zu beschränken gibt es nur eins: die Staaten des Westens müssen im Rahmen der bestehenden Institutionen ihre Verantwortung gegenüber der Dritten Welt wahrnehmen. Die Politik darf nicht länger auf kurzfristigen Eigennutzen ausgerichtet sein, sondern muss erkennen, dass Fortschritte in der Entwicklung unterentwickelter Länder auch in ihrem eigenen Interesse liegen. Weniger Armut in der dritten Welt bedeutet schliesslich auch neue Absatzmärkte und ein geringerer Migrationsdruck. Auch die Schweiz kann sich diesbezüglich noch verbessern. Hierzulande werden nach wie vor nicht die von der UNO geforderten 3 % des Bruttoinlandprodukts für Entwicklungshilfe aufgewendet, und die Rolle der Schweiz in der WTO hat sich bisher auch mehr oder weniger darauf beschränkt, die eigene Landwirtschaft vor weiteren Marktöffnungen zu schützen, anstatt jenen Liberalisierungen, die im Interesse der Entwicklungsländer liegen, zum Durchbruch zu verhelfen.
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<strong>Quellen und Links zum Thema:</strong>
<br>
<a href="http://www.gatesfoundation.org/">Bill & Melinda Gates Foundation – offizielle Website</a><br>
<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Bill_%26_Melinda_Gates_Foundation">Bill & Melinda Gates Foundation (Wikipedia)</a><br>
<a href="http://www.heise.de/tp/r4/artikel/23/23378/1.html">Gates-Stiftung hilft Medienkonzern (Telepolis)</a><br>
<a href="http://www.sueddeutsche.de/kultur/artikel/520/79441/3/print.html">Das Wirken der Bill Gates-Stiftung (Sueddeutsche.de)</a><br>
<a href="http://www.zeit.de/online/2006/26/gates-stiftung?page=all">Monopol der Wohltaten (Die Zeit)
</a><br>
<a href="http://www.stern.de/lifestyle/leute/565607.html?nv=cb">Wenn die Reichen stiften geh'n (Stern)
</a><br>
<a href="http://www.nytimes.com/2006/08/13/us/13gates.html?ex=1313121600&en=ecf3a034148252e1&ei=5090&partner=rssuserland&emc=rss">Gates’s Charity Races to Spend Buffett Billions (New York Times)
</a>]]>
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   <title>Rentendiskussion um den heissen Brei</title>
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   <id>tag:www.storybox.ch,2006://1.15</id>
   
   <published>2006-08-31T21:34:35Z</published>
   <updated>2008-11-29T00:26:52Z</updated>
   
   <summary>Etwas im Schatten des revidierten Asylgesetzes stimmen wir am 24. September auch über die KOSA-Initiative ab. Vor genau vier Jahren hatte das Volk bereits über eine ähnliche Initiative zu befinden, damals allerdings aus dem entgegengesetzten, dem rechten politischen Lager. Die...</summary>
   <author>
      <name>Manuel Arrocho</name>
      
   </author>
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   <content type="html" xml:lang="de" xml:base="http://www.storybox.ch/">
      Etwas im Schatten des revidierten Asylgesetzes stimmen wir am 24. September auch über die KOSA-Initiative ab. Vor genau vier Jahren hatte das Volk bereits über eine ähnliche Initiative zu befinden, damals allerdings aus dem entgegengesetzten, dem rechten politischen Lager. Die Initiative hiess „Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds (Goldinitiative)“ und wollte ebenfalls Nationalbank-Geld der AHV statt Bund und Kantonen zukommen lassen. Die Linke argumentierte damals, dass damit das Grundproblem der AHV nicht gelöst werde und bekam vom Volk an der Urne recht. Dieselbe Linke bringt nun eine Initiative, die die Gewinne (statt der Reserven) der Nationalbank der AHV überführen will. Diese Initiative löst das Problem freilich genau so wenig, ist aber offenbar populär, wie erste Umfrageergebnisse zeigten. Dabei wäre die Lösung für die AHV, also für sichere Renten, ganz einfach – nur leider nicht populär.
      <![CDATA[<br><br>
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Wir können so viel Geld und Gold in die AHV stopfen wie wir wollen, bei den gigantischen Beträgen, die die AHV jährlich an Renten ausbezahlt, ist all dies höchstens eine Verschiebung des Problems nach hinten, auf künftige Generationen. Dem Volk etwas anderes zu erzählen ist letztlich nicht ganz redlich, denn das Problem der AHV ist die veränderte Demografie unserer Bevölkerung, die niemand aufhalten kann und auch nicht will. Die Menschen werden immer älter, weshalb im Verhältnis immer mehr Menschen AHV-Bezüger statt AHV-Beitragszahler sind. Bei gleich bleibenden oder – aufgrund der Inflation – gar steigenden Renten muss das Geld also knapp werden.
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Mögliche Lösungen für das Problem gibt’s grundsätzlich nur zwei: man erhöht die Beiträge oder man kürzt die Bezüge, also die Renten. Da letzteres extrem unpopulär ist, zielten die bisherigen Vorschläge alle darauf ab, in irgendeiner Form die Beiträge zu erhöhen. Diese Beiträge müssen aber auch erst von jemandem erwirtschaftet werden, letztlich von der erwerbstätigen Bevölkerung. Denn ob wir die Goldreserven oder die Gewinne der Nationalbank nehmen oder die Mehrwertsteuer für AHV-Beiträge abzweigen, wir kreieren ja nicht neues Geld, sondern verteilen bloss bestehendes um. Dieses Geld fehlt dann eben in der Bundes-, bzw. in den Kantonskassen, womit das Problem zwar elegant verschoben, jedoch keineswegs gelöst ist. Um diese neu gebohrten Löcher zu stopfen, müssen letztlich die Steuern erhöht werden, was wiederum auf Kosten der Erwerbstätigen ginge.
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Die einzig faire Lösung des Problems wäre deshalb, wenn unsere rüstigen Rentner länger arbeiten würden. Der einzige, der es bisher gewagt hat, öffentlich darüber nachzudenken, war Bundesrat Pascal Couchepin – und machte sich damit zum Buhmann der Nation. Die Idee wurde sogleich von allen Seiten als Abbauplan verschrien. Da jedoch die Lebenserwartung seit der AHV-Einführung deutlich gestiegen ist, kann eigentlich von Abbau nicht gesprochen werden, denn auch wenn ein Angestellter heute erst mit 67 in Pension ginge, bliebe ihm durchschnittlich noch eine längere Rentner-Zeit als zur Zeit der AHV-Einführung.
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Voraussetzung, dass dieses System funktionieren könnte, wäre aber eine Abkehr der Arbeitgeber vom derzeitigen „Jugendlichkeitswahn“, der dazu führt, dass Arbeitnehmer ab 50 heute häufig kaum mehr eine neue Stelle finden. Die Vorzeichen dazu stehen allerdings gut; erst vorgestern kündigte Arbeitgeberverband-Präsident Stämpfli genau dies an.
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Im Klartext: alle Ansätze, die darauf abzielen, die Beiträge zu erhöhen, belasten – man kann es drehen und wenden wie man will – junge und mittelständische Familien, die sonst schon stark belastet sind. Derweil werden unsere Rentner immer wohlhabender und bleiben auch immer häufiger bis ins hohe Alter gesund. Und das soll sozial sein?
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<strong>Link zum Thema</strong><br>
<a href="http://www.nzz.ch/2006/08/29/wi/newzzERG8MP0C-12.html">Weg vom «Jugendlichkeitswahn» (NZZ)</a>]]>
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   <title>Torpediert Blocher mit dem revidierten Asylgesetz bewusst den Vertrag von Dublin?</title>
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   <published>2006-08-27T18:34:14Z</published>
   <updated>2008-11-29T00:27:20Z</updated>
   
   <summary>Tritt dereinst (geplant ist 2008) das Dublin-Abkommen in Kraft, dem die Schweiz im Juni 2005 zugestimmt hat, wird die Schweiz eng in das Asylsystem der EU integriert. Die teilnehmenden Staaten verpflichten sich dabei, ihre Asylgesetzgebung aufeinander abzustimmen. Das revidierte Asylgesetz,...</summary>
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      <name>Manuel Arrocho</name>
      
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      Tritt dereinst (geplant ist 2008) das Dublin-Abkommen in Kraft, dem die Schweiz im Juni 2005 zugestimmt hat, wird die Schweiz eng in das Asylsystem der EU integriert. Die teilnehmenden Staaten verpflichten sich dabei, ihre Asylgesetzgebung aufeinander abzustimmen. Das revidierte Asylgesetz, über welches wir am 24. September abstimmen, läuft dem zuwider. War das die Absicht von Bundesrat Blocher, der damit das Dublin-Abkommen doch noch zu Fall bringen will?
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Der Vertrag von Dublin, auch Erstasylabkommen genannt, regelt EU-weit den Umgang mit Asylbewerbern. Nach dem Vertrag darf ein Asylbewerber nur noch in jenem Dublin-Land Antrag auf Asyl stellen, welches er als erstes betreten hat. Als Binnenland würde die Schweiz in besonderem Masse von dem Abkommen profitieren, da sie höchstens noch für per Flugzeug einreisende Asylbewerber zuständig wäre und alle restlichen Bewerber in andere EU-Länder – wie Italien oder Spanien – zurückschicken könnte, was natürlich Kosten sparen würde. Wird der Vertrag wie geplant in den EU-Ländern ratifiziert, könnte die Schweiz, obschon nicht EU-Mitglied, etwa 2008 diesem EU-Abkommen beitreten.
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Um zu verhindern, dass sich Asylbewerber künftig gezielt die Länder mit den mildesten Asylgesetzen aussuchen und diese Länder dann die ganze Last zu tragen hätten, will das Abkommen von Dublin auch die nationale Asylgesetzgebung innerhalb des Dublin-Raums harmonisieren. Die Richtlinien dazu werden zurzeit in der EU verhandelt; da die Schweiz nicht Mitglied ist, kann sie dabei nicht mitreden. Als künftiges Dublin-Mitglied müsste sie jedoch die Richtlinien befolgen und in die nationale Gesetzgebung einfliessen lassen.
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Nun zeichnet sich bereits ab, dass sich die EU bei der Ausschaffungs- und Beugehaft wohl auf eine Maximaldauer von einem halben Jahr verständigen wird. Die Vorlage zum neuen Asylgesetz der Schweiz sieht dagegen bis zu zwei Jahre vor. Die EU würde diese unterschiedliche Gesetzgebung der Schweiz wohl nicht akzeptieren, da die Schweiz dadurch gegenüber anderen Dublin-Staaten bevorteilt würde (da unattraktiver für Asylbewerber).
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Konkret heisst dies, dass die Schweiz möglicherweise das neue Asylgesetz schon kurz nach dessen Annahme wieder ändern müsste, um „Dublin-konform“ zu sein. Bundesrat Blocher, der das Gesetz massgebend mitgestaltet hat, muss dies bewusst gewesen sein; Ständerätin Simonetta Sommaruga (SP, BE) hatte bereits im März letzten Jahres darauf hingewiesen und die Rückweisung des neuen Gesetzes gefordert, bis die EU-Richtlinien klar sind und das neue Gesetz von Anfang an darauf angepasst werden könnte – vergebens.
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Da Blochers Positionen zur EU und zum Dublin-Abkommen hinlänglich bekannt sind, stellt sich die Frage, ob der SVP-Bundesrat die Gesetzesvorlage bewusst EU-inkompatibel ausgestaltet hat, um den Beitritt der Schweiz zum Vertrag von Dublin doch noch – sozusagen durch die Hintertüre – zu verhindern. Um die maximale Haftdauer nachträglich wieder auf ein halbes Jahr zu kürzen, wäre nämlich eine neue Volksabstimmung nötig, die die EU-Gegner wieder als Druck- oder Erpressungsversuch der EU darstellen könnten, da bei deren Ablehnung ein Ausschluss der Schweiz aus dem Dublin-Abkommen drohen würde.
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<strong>Quellen und Links zum Thema:</strong><br>
<a href="http://www.woz.ch/artikel/2006/nr33/schweiz/13728.html">Elf Gründe für zwei Nein (WOZ)</a><br>
<a href="http://www.bk.admin.ch/themen/pore/va/20060924/index.html?lang=de">Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 24. September 2006 (Bundeskanzlei)</a>]]>
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